Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke nimmt an einer Pressekonferenz teil., © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
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Höcke unterliegt bei Gerichtsstreit um Äußerung zum Impfen

27.01.2022

Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke hat eine gerichtliche Auseinandersetzung um Aussagen zu Corona-Impfungen verloren. Das Landgericht Gera wies am Donnerstag einen Antrag Höckes auf einstweilige Verfügung zurück. Höcke war gegen Albert Zetzsche, ein Mitglied der CDU-Stadtratsfraktion in Gera, vorgegangen. Dieser hatte in einem Beitrag in einem lokalen Anzeigenblatt Ende Dezember von der AfD geschrieben, «deren Vorsitzender Höcke die weltweit bewunderte Erfindung des BioNTech-Impfstoffs als verbrecherisches Mittel zur Sterilisation der deutschen Bevölkerung denunziert».

Mit der einstweiligen Verfügung sollte bewirkt werden, dass Zetzsche diese Aussagen nicht mehr verbreiten darf. Ansonsten solle ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro verhängt werden, wie aus dem Schriftsatz hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Nach Angaben von Zetzsches Anwalt Christian Klein, der ebenfalls für die CDU in Gera im Stadtrat sitzt, habe die Fraktion vorher eine Aufforderung erhalten, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dies habe man aber verweigert. Nach Ansicht der CDU-Leute war Zetsches Äußerung keine Tatsachenbehauptung, sondern eine Meinungsäußerung.

Zetzsche bezog sich mit seinen Äußerungen laut seinem Anwalt Klein auf Äußerungen Höckes bei einem Wahlkampfauftritt in Laude-Königshofen, der auf YouTube zu finden sei. In einem Video, das den Auftritt zeigen soll, sagte Höcke: «Wir können nicht ausschließen, dass eine Injektion mit dieser Gentherapie die Unfruchtbarkeit der nächsten Generation produziert.»

Seit Beginn der Impfkampagne kursieren immer wieder Gerüchte, die Impfung mache unfruchtbar. «Diese Aussage ist falsch», schreibt dazu das Robert Koch-Institut auf seiner Homepage und verwies dabei auf mehrere Studien. Darin habe es keinerlei Hinweise auf das Auftreten von Unfruchtbarkeit nach Covid-19-Impfungen gegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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