Am 25. November ist der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. (Symbolbild), © Fabian Sommer/dpa
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Hasskriminalität gegen Frauen - Koalitionäre für Statistik

24.11.2024

Mehr Schutz vor Gewalt wollen CDU, BSW und SPD den Frauen in Thüringen bieten. So steht es in ihrem Koalitionspapier, das wenige Tage vor dem 25. November vorgestellt wurde, dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Bei dem Vorhaben soll auch ein besserer Überblick über die Entwicklung von Straftaten aus frauenfeindlichen Motiven helfen.

«Wir setzen uns zudem dafür ein, dass Hasskriminalität gegen Frauen in die polizeiliche Kriminalstatistik aufgenommen wird», heißt es in dem Vertrag. Zwar veröffentlichte die Polizei Thüringen Anfang 2024 erstmals ein sogenanntes «Lagebild Häusliche Gewalt», das zwar viele gegen Frauen gerichtete Straftaten erfasst, aber längst nicht alle abbildet. So zählen Fachleute etwa auch frauenfeindliche Hetze im Internet zu dieser Form von Hasskriminalität. Das Bundesinnenministerium veröffentlichte kürzlich ein neues Lagebild zu gegen Frauen gerichtete Straftaten, das solche Bereiche berücksichtigt. Darin heißt es, dass in allen diesen Bereichen die Zahlen 2023 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen seien.

Polizei vermutet Dunkelziffer

Im vergangenen Jahr wurde in Thüringen laut Lagebericht der Polizei alle 80 Minuten ein Mensch in Thüringen Opfer häuslicher Gewalt. Von den insgesamt 6.551 Betroffenen waren die meisten Frauen oder Mädchen. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 4.525 weibliche Opfer und 2.026 männliche Opfer häuslicher Gewalt erfasst. Die insgesamt 5.171 registrierten Tatverdächtigen waren überwiegend männlich (3.855 Männer). Allerdings geht die Polizei geht davon aus, dass die Dunkelziffer höher ist als die durch die Kriminalstatistik erfassten Straftaten. Häusliche Gewalt beinhaltet demnach alle Formen körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt und umfasst innerfamiliäre sowie partnerschaftliche Gewalt. Häusliche Gewalt liegt auch dann vor, wenn sie von Partnern oder Familienangehörigen ausgeht, mit denen die Opfer nicht zusammenleben.

© dpa-infocom, dpa:241124-930-297953/1

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