Lutz Hasse, Landesbeauftragter für den Datenschutz, spricht während einer Pressekonferenz., © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv
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Hasse: Digitalunterricht für mehrere Klassen ist «machbar»

30.11.2022

Thüringens Datenschutzbeauftragter Lutz Hasse hält digitalen Unterricht mit mehreren zugeschalteten Klassen rechtlich für möglich. «Die Idee von Herrn Holter, klassenübergreifend so etwas zu machen, ist datenschutzrechtskonform machbar», sagte Hasse der Deutschen Presse-Agentur zu einem Vorschlag von Bildungsminister Helmut Holter. Es brauche aber eine Rechtsgrundlage. Dies könne eine Einwilligung sein oder aber die derzeit diskutierte Änderung des Thüringer Schulgesetzes. Bisher brauchten Schulleitungen für den digitalen Unterricht die Einwilligungen der Eltern in die digitale Datenverarbeitung, weil das Schulgesetz dies nicht vorsehe.

Aus Datenschutzsicht wäre es laut Hasse aber zeitgemäß, eine gesetzliche Verankerung zu finden. «Die Schwäche der Einwilligung liegt darin, dass sie jederzeit widerrufen werden kann - ohne Angabe von Gründen», sagte Hasse. Zunächst handele es sich um eine politische Frage, in einem zweiten Schritt um eine datenschutzrechtliche - «die man aber klären muss».

Holter hatte vergangene Woche eine Hybrid-Variante des digitalen Distanzunterrichts vorgeschlagen, um damit den akuten Lehrermangel im Freistaat abzumildern. Denkbar sei demnach, dass ein Fachlehrer vor einer Klasse in Präsenz unterrichtet - und weitere Klassen digital zugeschaltet sind. Allerdings betonte der Minister, dafür seien Datenschutzfragen zu klären. Ein Entwurf von Rot-Rot-Grün zur Änderung des Schulgesetzes sieht vor, digitalen Distanzunterricht mit ins Schulgesetz aufzunehmen. Allerdings bräuchten Linke, SPD und Grüne vier Stimmen der Opposition für eine Verabschiedung. Gerade die CDU sieht viele Punkte in dem Entwurf kritisch.

Hasse wies darauf hin, solche digitalen Unterrichtsformen müssten auch technisch sicher sein. Es müsse die Datensicherheit gewährleistet und bei Bedarf auch nachgewiesen werden. Es stellten sich auch Fragen, wie Daten verschlüsselt und wieder gelöscht würden. Auch eine gesetzliche Regelung müsse bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um nicht etwa von Gerichten wieder kassiert zu werden, mahnte Hasse.

© dpa-infocom, dpa:221130-99-717023/2

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