Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts., © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild
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Haft im «Turonen»-Prozess: Keine kriminelle Vereinigung

06.09.2023

Im «Turonen»-Prozess gegen acht rechtsextreme Drogendealer sind die Angeklagten zu Bewährungs- und Haftstrafen von bis zu elf Jahren verurteilt worden. Vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung sprach das Landgericht Erfurt den Hauptangeklagten und weitere Angeklagte am Mittwoch jedoch frei. Es habe nicht festgestellt werden können, dass das Geld in die Finanzierung rechter Strukturen geflossen sei, sagte der Vorsitzende Richter. Vielmehr sei es darum gegangen, den Lebensstil des Hauptangeklagten zu finanzieren, der gerne teure Autos gefahren sei.

Auch eine übergeordnete Bande sei nicht erkennbar gewesen, sagte der Richter. Vielmehr habe der Hauptangeklagte an der Spitze gestanden und Abnehmer und Kuriere gehabt. Es hätten wohl eher mehrere Banden nebeneinander her agiert. Auch von der «Bruderschaft Thüringen» seien die Geschäfte offenbar getrennt gewesen. Fünf weitere Angeklagte erhielten Haftstrafen von vier bis acht Jahren. Zwei wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt (AZ: 8 KLs 801 Js 27186/20).

Alle Angeklagten gehören den Ermittlungen zufolge zu einer Gruppierung, die sich als «Bruderschaft Thüringen» bezeichnet. Diese wiederum gliedert sich in eine Führungsriege, die sich «Turonen» nennt, und deren Unterstützer, die «Garde 20».

Die Linke-Landtagsabgeordnete Katharina König-Preuss kritisierte, dass das Gericht die Angeklagten nicht als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung verurteilte. «Ich halte das für eine falsche Analyse», sagte König-Preuss nach der Entscheidung. Die zuständige Kammer verkenne, wie rechtsextreme Strukturen funktionierten. Bei den Drogengeschäften sei es zwar natürlich darum gegangen, einen aufwendigen Lebensstil für alle Angeklagten zu finanzieren. Aber was die Männer und Frauen zusammenhalte, sei letztlich ihr rechtsextremes Weltbild. «Was die bis heute zusammenschweißt, ist die Ideologie», sagte König-Preuss. Sie forderte vom Thüringer Innenministerium ein Verbot der «Bruderschaft Thüringen» und ihrer Untergruppierungen.

Die «Bruderschaft» sei nicht nur für den Überfall auf eine Kirmesgesellschaft in Ballstädt verantwortlich, sondern auch Organisator von Rechtsrockgroßevents, sagte die Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling. Den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung zu verwerfen, sei daher absolut unverständlich. «Nur wenn die Thüringer Gerichte konsequente Urteile fällen, zeigen diese auch Wirkung in der rechten Szene», mahnte sie. Stattdessen würden die Aktivitäten der «Turonen» entpolitisiert.

Jenseits dieser Kritik begrüßte König-Preuss aber die hohen Haftstrafen insbesondere für den Hauptangeklagten und seine Lebensgefährtin. «Natürlich hätte ich mich gefreut, wenn die Strafen sich noch näher an den orientiert hätten, was die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.» Dennoch seien die nun verhängten Strafen ein deutliches Signal. Sollten diese Strafen tatsächlich rechtskräftig werden, sei die erste Führungsriege der «Turonen» und der «Garde 20» zerschlagen.

Ob diese rechtsextremen Gruppierungen erneut aktiv werden könnten, hänge nun an einem weiteren großen Drogenprozess, der derzeit vor dem Landgericht Gera läuft. Die dort Angeklagten bildeten die zweite Führungsriege dieser Gruppen. «Wenn auch die dortigen Urteile so ausfallen wie die des Landgerichts Erfurt, kann man ganz klar sagen, dass damit eine militante, gefährliche Neonazigruppierung nicht mehr existent wäre», sagte König-Preuss.

Ähnlich äußerte sich auch ein Sprecher der Demokratieberater von Mobit. «So wie die Turonen in rechte Strukturen eingebunden sind, ist es unverständlich, wie deren Drogengeschäfte nicht als Finanzierung dieser Szene gedeutet werden können», sagte er zur Entscheidung des Landgerichts Erfurt, die Angeklagten nicht wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu verurteilen. Schon, dass Immobilien, die von den Angeklagten genutzt worden seien, zumindest auch teilweise der rechtsextremen Szene zur Verfügung gestanden hätten, belege das. Die Höhe der verhängten Haftstrafen sei grundsätzlich aber positiv zu werten.

Die Urteile in Erfurt ergingen meist wegen des Handels und bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmittel, teils auch wegen räuberischer Erpressung, Geldwäsche oder Verstößen gegen das Waffengesetz. Die Angeklagten nahmen die Entscheidungen weitgehend regungslos entgegen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor Haftstrafen von 15 Jahren für den Hauptangeklagten und zwischen fünf Jahren und drei Monaten und 13 Jahren für die weiteren Angeklagten gefordert. Für eine Angeklagte hatte sie eine Bewährungsstrafe als angemessen erachtet. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:230906-99-96903/4

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