Eurobanknoten liegen auf einem Tisch., © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration
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Härtefall-Anträge zur Energiekrise ab sofort möglich

20.04.2023

Das Land Thüringen will mit Härtefall-Zahlungen Menschen in finanzieller Not unterstützen, die Energiekosten nicht mehr stemmen können. Anträge seien ab sofort möglich, sagte eine Sprecherin des Thüringer Sozialministeriums am Donnerstag in Erfurt.

In einem Sondervermögen stehen insgesamt zehn Millionen Euro allein für 2023 bereit. Zu den Voraussetzungen gehört eine angedrohte oder bereits umgesetzte Unterbrechung der Energieversorgung und ein niedriges Einkommen. Außerdem darf bei Antragstellern das Vermögen, mit dem Energieschulden bezahlt werden könnten, nicht mehr als 11.000 Euro betragen.

«Grundvoraussetzung zur Einschätzung der finanziellen Notsituation ist eine Erstberatung in einer Thüringer Verbraucherinsolvenzstelle», teilte das Sozialministerium mit. 23 solche Stellen gibt es im Freistaat. Laut Sprecherin sollen dort auch die Anträge direkt zusammen mit den Hilfesuchenden gestellt werden. Wer schon Geld aus dem Fonds bekommen hat, kann nicht noch einmal davon profitieren. «Wiederholungsanträge sind ausgeschlossen», teilte das Ministerium mit.

Der Fonds soll vor allem Menschen in unverschuldeter Notlage im Zuge der Energiekrise helfen. Als Beispiel nannte das Sozialministerium eine fiktive Familie mit zwei Kindern in einem Eigenheim. Die beiden Eltern hätten in dem Beispiel Netto-Einkommen von 1500 und 1700 Euro und bekämen 500 Euro Kindergeld. Außerdem hätten sie ein Vermögen von 10.500 Euro. Monatlich müssen sie 1000 Euro für die Finanzierung des Eigenheims aufbringen. Weil die Preise für Energie stark gestiegen seien, müssten sie nun eine Nachzahlung für Gas in Höhe von rund 1200 Euro leisten. Hinzu kämen weitere höhere Ausgaben, etwa für Klassenfahrten oder eine Autoreparatur.

Der energie- und sozialpolitische Sprecher der Thüringer SPD-Fraktion, Denny Möller, sagte, das Land federe mit dem Härtefallfonds die Belastung durch gestiegene Energiekosten für besonders Betroffene ab. «Diese einmalige Härtefallhilfe richtet sich gezielt an Privathaushalte, die aus ihrer Erwerbsarbeit nur ein sehr geringes Einkommen beziehen und nun von konkreter Abschaltung der Elektroenergie- oder Wärmeversorgung stehen», so Möller.

Laut Ministerium soll die Bearbeitung der Anträge zügig erfolgen - die Verbraucherinsolvenzstellen seien sensibilisiert, dass die Anliegen häufig eilbedürftig seien. Ziel sei es, eine Unterbrechung der Energieversorgung zu verhindern.

© dpa-infocom, dpa:230420-99-384575/2

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