Grundsteuerreform: Saftige Erhöhungen drohen auch in Thüringen
Thüringens FDP-Chef Thomas Kemmerich
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Grundsteuerreform: Saftige Erhöhungen drohen auch in Thüringen

13.12.2022

Das Hickhack um die Grundsteuerreform dürfte uns auch in den kommenden Monaten weiter begleiten. Einige Eigentümer haben jetzt erste Bescheide erhalten. Teils mit verkraftbaren Zahlen - zum Teil allerdings auch mit saftigen Erhöhungen, sagte Thüringens FDP Chef Thomas Kemmerich Antenne Thüringen. Er kritisiert: "In meinen Augen sind die Verfahren sehr intransparent und kaum nachzuvollziehen. Ich würde jedem empfehlen Einspruch einzulegen." Das müsse binnen eines Monats nach Erhalt passieren, so Kemmerich.

Für den Hintergrund: 2025 greift die Grundsteuerreform quasi. Dann werden die geänderten Steuerbeträge fällig. Zum Teil eben mit höheren Steigerungen als gedacht. Die letztendliche Höhe legen allerdings die Kommunen fest und nicht die Finanzämter (von dort kommen gerade die ersten Bescheide). Der Knackpunkt sei allerdings, so Kemmerich, würden erst mal die endgültigen Bescheide von den Kommunen ankommen, dann sei daran nichts mehr zu rütteln. Einspruch einlegen ginge nur jetzt. Dabei gehe es einfach darum zu sehen, wie sich die Rechtslage einstellt, so der gelernte Jurist Kemmerich.

Der FDP-Chef hält die Reform in dieser Umsetzung ohnehin für unnötig. Er sagte: "Wir hatten ein funktionierendes System mit kleinem Änderungsbedarf. Jetzt haben wir eine Lawine losgetreten. Wer die stoppen will...viel weihnachtliches Vergnügen."

In den Thüringer Finanzämtern sind bislang knapp 600.000 Grundsteuererklärungen eingegangen. Das entspricht rund 48 Prozent der zu erwartenden 1,25 Millionen Grundsteuererklärungen, wie das Finanzministerium in Erfurt vergangene Woche mitteilte.

"Egal, ob es sich um eine Streuobstwiese hinter dem Garten oder das Wochenendhäuschen auf einem Erholungsgrundstück handelt; eine Erklärung ist in allen Fällen abzugeben", sagte Finanzministerin Heike Taubert (SPD). Das Ministerium rät allen Grundstückseigentümern im Freistaat, ihre Grundsteuererklärungen so zeitnah wie möglich einzureichen. Die Frist endet am 31. Januar. Die neue Grundsteuer wird dann ab dem 1. Januar 2025 fällig.

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