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Grundsteuerreform: Noch keine Erklärung notwendig

14.01.2022

Im Zuge der Grundsteuerreform erwarten die Finanzämter in Thüringen rund 1,5 Millionen sogenannte Feststellungserklärungen für erklärungspflichtige Grundstücke. Noch müssen Grundstücks- und Immobilienbesitzer nach Angaben des Finanzministeriums vom Freitag allerdings nicht handeln: Erst wenn ein entsprechendes Informationsschreiben der Finanzverwaltung bei den Betroffenen eingegangen sei, müsse die Erklärung abgegeben werden. Diese Briefe würden ab April verschickt.

Teilweise kursieren den Angaben des Ministeriums zufolge Falschinformationen in der Öffentlichkeit. «Der Hauptfeststellungszeitpunkt am 1. Januar 2022 darf nicht mit dem Zeitpunkt der Erklärungsabgabe verwechselt werden. Er gibt lediglich vor, auf welchen Zeitpunkt die Grundstücksverhältnisse später zu erklären sind», stellte Finanzministerin Heike Taubert (SPD) klar. Zur Neubewertung der Grundstücke müssen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer ihre Feststellungserklärungen bis zum 31. Oktober 2022 an ihr zuständiges Finanzamt übermitteln.

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© dpa-infocom, dpa:220114-99-709747/2

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