Grundsteuererklärungen: Wenn geschätzt wird, wird es teurer
Wer seine Grundsteuerklärung nicht in der vorgesehenen Frist bis Ende Januar 2023 abgibt, muss mit einer Schätzung seiner Steuerschuld rechnen. Bei solchen Schätzungen sei das Finanzamt berechtigt, sogenannte Sicherheitszuschläge einzurechnen, sagte der Leiter des Finanzamtes Ilmenau, Andreas Reymann, am Donnerstag in Erfurt. Das könnte für Steuerpflichtige zu höheren Kosten führen.
Eine Schätzung durch die Behörden entbinde Steuerpflichtige aber nicht von der grundsätzlichen Pflicht, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Wer diese dauerhaft verletze, gegen den könnten unter anderem Strafzahlungen verhängt werden.
Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD) erklärte, eine Schätzung der neuen Grundsteuerschuld durch die Ämter sei für die Betroffenen auch mit mehr Arbeitsaufwand verbunden, als die ordnungsgemäße Abgabe der Erklärung. «Auf jeden Fall kommt immer wieder Post vom Finanzamt», sagte Taubert. Sie appellierte erneut an die Steuerpflichtigen, die von ihnen zu erbringenden Angaben zur Grundsteuerreform möglichst bald an die Finanzämter zu melden.
Die Grundsteuererklärungen sollten ursprünglich bis zum 31. Oktober 2022 erfolgen, inzwischen ist die Frist bundesweit auf den 31. Januar 2023 verlängert worden. Die neue Grundsteuer soll ab 2025 fällig werden.
Thüringenweit müssen nach Angaben des Finanzministeriums Grundsteuererklärungen zu etwa 1,25 Millionen sogenannten wirtschaftlichen Einheiten erstellt werden. Bisher seien etwa 45 Prozent eingegangen. Nach der Fristverlängerung war die Zahl der täglich eingegangenen Erklärungen deutlich gesunken. Taubert nannte die Entwicklung besorgniserregend.
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