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Grüne wollen Oppositionsforderungen rechtlich prüfen lassen

18.01.2022

Die Grünen-Landtagsfraktion will eine verfassungsrechtliche Prüfung der Oppositionsforderung nach Kürzung der Landesausgaben in diesem Jahr veranlassen. Es geht dabei um die Forderung von CDU und FDP, rund eine halbe Milliarde Euro im Haushaltsentwurf der Regierung quasi auf Eis zu legen und im Jahresverlauf durch die Ministerien einzusparen, teilte die Fraktion am Dienstag in Erfurt mit. Diese sogenannte globale Minderausgabe, über deren konkrete Umsetzung nicht das Parlament entscheidet, sehe ihre Fraktion kritisch, erklärte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Astrid Rothe-Beinlich.

Anstatt Kürzungen bei einzelnen Ausgaben vorzunehmen, werde mit diesem Instrument die Summe aller Ausgaben einer pauschalen Kürzung durch die Regierung unterzogen. «Wir bezweifeln, dass eine solche Minderausgabe ab einer gewissen Höhe verfassungskonform ist, weil sie dann deutlich in das parlamentarische Budgetrecht eingreift.» Sie widerspreche zudem der nötigen Haushaltsklarheit.

Mit dem Gutachten solle der Haushaltsbeschluss, der bisher für Anfang Februar geplant ist, nicht verzögert werden. Rothe-Neinlich: «Sollte sich im Ergebnis des Gutachtens herausstellen, dass unsere Kritik gerechtfertigt ist, müssten wir darauf nach Verabschiedung des Haushaltes gegebenenfalls mit einem Nachtragshaushalt reagieren.» Die Fraktion verwies darauf, dass es in Brandenburg ein Gutachten gibt, das die Zulässigkeit globaler Minderausgaben ab einer gewissen Höhe für nicht verfassungskonform halte.

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© dpa-infocom, dpa:220118-99-757644/2

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