Großes Interesse an privaten Brunnen in Thüringen
In Thüringen herrscht nach Einschätzung des Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) ein großes Interesse an privaten Brunnen auf dem eigenen Grundstück. «In den Landkreisen und kreisfreien Städten ist tendenziell ein Anstieg der wasserrechtlichen Anzeigen für Brunnenbohrungen zu verzeichnen», sagte TLUBN-Sprecher Nils Fröhlich auf Anfrage. Geschätzt werde, dass die Zahl der bislang vorhandenen Brunnen im fünfstelligen Bereich liege. Exakte Zahlen liegen nicht vor. Grund: Erst seit Beginn der 1990er Jahre gibt es eine Anzeige- oder Registrierungspflicht in der heutigen Form.
Die Entnahme von Wasser aus einem eigenen Brunnen für den Hausgebrauch ist dem Amt zufolge bis zu bestimmten Entnahmemengen in der Regel erlaubnisfrei. Die Bohrung muss aber in jedem Fall bei den zuständigen Behörden angezeigt werden. Ohne Anzeige ist eine Brunnenbohrung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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