Gesundheitsministerin kritisiert Corona-Pläne des Bundes
Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hat das von der Bundesregierung geplante Auslaufen der meisten Infektionsschutzregeln kritisiert. Es handele sich um «sehr viele kurzfristig vorgenommene Lockerungen» bei einem zugleich «eskalierendem Infektionsgeschehen», sagte Werner am Mittwoch in Erfurt. Mit der Aussicht auf einen «Freedom Day» seien den Menschen falsche Hoffnungen gemacht worden. «Man kann an den Zahlen sehen, dass wir immer noch in einer schwierigen Situation sind», sagte Werner.
Mit der Coronavirus-Variante Omikron gebe es ein größeres Infektionsgeschehen. Die Menschen erkrankten zwar vielleicht mild, könnten oftmals aber trotzdem nicht zur Arbeit gehen. «Das hat weitreichende Auswirkungen nicht nur auf den Krankenhaus- und Pflegebereich», sagte Werner. So gebe es auch Personalausfälle im Nah- und Fernverkehr. «Und das wird zunehmen.» Der Entwurf zur Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes sei handwerklich «schwierig» und inhaltlich nicht ausreichend.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass an diesem Wochenende bundesweit alle tiefgreifenden Corona-Maßnahmen auslaufen. Bleiben sollen nur Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken, im Nah- und Fernverkehr sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen. Die Länder können aber eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen und bis dahin noch viele der bisherigen Regeln verlängern. Thüringen hat bereits angekündigt, diese Option nutzen zu wollen.
Sollen die Maßnahmen darüber hinaus noch gelten, wäre ein Landtagsbeschluss nötig. Werner monierte, dass der Landtag nach derzeitiger Auslegung nicht nur die Landesregierung ermächtigen, sondern die einzelnen Maßnahmen beschließen müsste.
Außerdem kritisierte sie, dass die Änderungen dem Bundesrat nicht als Zustimmungsgesetz vorgelegt werden. «Das ist kein guter Stil gegenüber den Ländern», sagte sie. Bei einem Zustimmungsgesetz ist eine Mehrheit im Bundesrat nötig, damit das Gesetz auf den Weg gebracht werden kann. Dagegen ist bei einem Einspruchsgesetz eine Mehrheit im Bundesrat nötig, um den Vermittlungsausschuss anzurufen. Bei Einspruchsgesetzen ist der Einfluss des Bundesrates also geringer.
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