Ein medizinischer Mitarbeiter impft eine Frau gegen Corona., © Ronny Hartmann/dpa/Symbolbild
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Gesundheitsamt: Umsetzung der Impfpflicht problematisch

26.01.2022

Die Durchsetzung der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen stellt die Gesundheitsämter nach Einschätzung des Erfurter Amtes vor Probleme. «Keines der Gesundheitsämter hat in der derzeitigen Situation Kapazitäten, den Impfstatus abzufragen, zu kontrollieren und Beschäftigungsverbote auszusprechen», erklärte dessen Leiterin Winnie Melzer am Mittwoch in einer Mitteilung. Wegen der engen Personallage sehe sie maximal eine Konzentration auf Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Bis zum 15. März muss das Personal im Gesundheits- und Pflegebereich nachweisen, dass es gegen Covid-19 geimpft ist.

In den Einrichtungen seien aber auch externe Fachkräfte wie Sozialpädagogen, Logopäden oder Podologen (medizinische Fußpfleger) tätig, so Melzer. Die Gesundheitsämter warten nach ihren Angaben noch auf Vorgaben des Landes, wie sie mit der Umsetzung der Impfpflicht umgehen sollen.

Die Greizer Landrätin Martina Schweinsburg (CDU), die auch Präsidentin des Thüringischen Landkreistages ist, sieht unterdessen Proteste gegen die Impfpflicht vor Gesundheitsämtern an der falschen Adresse. Diese jetzt zum Buh-Mann für ein vom Bund beschlossenes Gesetz zu machen, sei der völlig falsche Ansatz, erklärte Schweinsburg am Mittwoch. Zugleich bekundete sie «volles Verständnis» für die Proteste und die Sorgen der von der Impfpflicht Betroffenen und warnte erneut vor einem «Kollaps» im Gesundheitswesen als Folge. Allerdings könne sie das «anarchistische Vorgehen» von Protestierenden nicht akzeptieren.

In Greiz waren nach Angaben des Landratsamts in der vergangenen Woche Gegner der Corona-Politik bei einem Protest auch an der Kreisverwaltung mit dem Gesundheitsamt vorbeigezogen. Sie hätten im Feierabendverkehr auch die Zufahrt zum Greizer Krankenhaus blockiert.

Für Donnerstag wird laut dem Landratsamt zu einem neuerlichen Aufmarsch vor dem Landratsamt mobilisiert. Die Kreisverwaltung wertet diesen als Versammlung und hat eine Allgemeinverfügung mit Auflagen unter anderem zum Ort und zur Maskenpflicht erlassen.

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