Gericht: Zweiter Anlauf für Kündigungen rechtswirksam
Nach der erfolgreich angefochtenen Massenentlassung bei der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin sind die neuerlichen Kündigungen des Kabinenpersonals laut Bundesarbeitsgericht nunmehr wirksam. Das entschied der sechste Senat am Dienstag im Fall einer Flugbegleiterin aus Düsseldorf (Aktenzeichen 6 AZR 15/22). Bei der neuerlichen Kündigung vom August 2020 seien die Anforderungen zur Konsultation der Personalvertretung aus dem Kündigungsschutzgesetz erfüllt worden, teilte das Gericht mit. Zudem sei die Massenentlassungsanzeige vollständig bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingegangen. Eine Unwirksamkeit der Kündigung ergebe sich auch nicht aus sonstigen Gründen.
Die Airline war im Sommer 2017 insolvent gegangenen. Die daraufhin ausgesprochenen Kündigungen von Piloten und Kabinenpersonal hatte das höchste deutsche Arbeitsgericht im Mai 2020 wegen der fehlerhaften Massenentlassungsanzeige für unwirksam erklärt. Im August 2020 kündigte der Insolvenzverwalter den verbliebenen Beschäftigten des Kabinenpersonals unter Berücksichtigung der erforderlichen Verfahren erneut.
Die Flugbegleiterin hatte auch diese Kündigung unter anderem wegen formeller Mängel gerichtlich angefochten, die Vorinstanzen wiesen ihre Kündigungsschutzklage allerdings ab. Auch ihre Revision am Bundesarbeitsgericht gegen das entsprechende Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (12 Sa 279/21) hatte nunmehr keinen Erfolg. In einem Parallelverfahren wies das BAG auch die Revision gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (5 Sa 981/21) zurück.
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