Gericht stellt Höcke maximal Geldstrafe in Aussicht
Im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen eines verbotenen Nazi-Spruchs erwartet den Angeklagten im Fall einer Verurteilung voraussichtlich maximal eine Geldstrafe. Das Gericht habe am Dienstag eine Erklärung abgegeben, dass nach derzeitigem Stand nicht mit einer Freiheitsstrafe und damit auch nicht mit einer Aberkennung der Amtsfähigkeit Höckes zu rechnen sei, sagte Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch nach Ende des zweiten Verhandlungstages. Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke vor, in einer Rede wissentlich eine Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet zu haben.
Der Strafrahmen für den angeklagten Fall sehe eine Geldstrafe bis drei Jahre Freiheitsstrafe vor. Falls der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt werden würde, könnte das Gericht als Nebenfolge aussprechen, dass dem Angeklagten die aktive und passive Wählbarkeit abgesprochen wird und auch die Amtsfähigkeit. Höcke will bei der Landtagswahl in Thüringen im September als Spitzenkandidat der AfD antreten.
Höcke gibt zu, die Worte gewählt zu haben. Er habe aber nicht um den geschichtlichen Zusammenhang und das Verbot gewusst, erklärte er in seiner Einlassung am Dienstag.
Der Prozess gegen den 52-Jährigen wurde am vergangenen Donnerstag eröffnet. Derzeit sind zwei weitere Prozesstermine bis Mitte Mai geplant. Bis zu einer mutmaßlichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
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