Gericht: Fehler bei Besetzung von Staatsanwaltschaft-Leitung
Die derzeit offene Leitungsstelle der Staatsanwaltschaft Erfurt bleibt vorerst weiter vakant. Grund ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gera, wonach das Besetzungsverfahren des Thüringer Justizministeriums «nicht rechtsfehlerfrei» gewesen sei, wie der Präsident der Verwaltungsgerichtes Gera, Michael Obhues, auf Anfrage sagte. Das Ministerium habe die Ergebnisse der vorangegangenen Beurteilungen, unter anderem der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft, nicht ausreichend beachtet. Zuvor hatten Thüringer Zeitungen der Funke-Mediengruppe darüber berichtet.
Das Ministerium hatte die Stelle des Leitenden Oberstaatsanwalts in der Erfurter Ermittlungsbehörde mit deren derzeitigen Pressesprecher Hannes Grünseisen besetzen wollen. In der Beurteilung durch Generalstaatsanwältin Marlies Lindner sei allerdings der aktuell bei der Generalstaatsanwaltschaft tätige Oberstaatsanwalt Jörg Stolz fachlich «leicht besser» bewertet worden, sagte Obhues. Der unterlegene Bewerber zog nach der im vergangenen Herbst gefallenen Entscheidung des Ministeriums für Grünseisen vor das Verwaltungsgericht Gera.
Nach dessen Entscheidung hätte das Ministerium keine Auswahlgespräche führen dürfen, da kein «Beurteilungsgleichstand» bei den Bewerbern vorhanden gewesen sei, erläuterte Obhues. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte auf Anfrage, das Ministerium werde die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes genau prüfen.
Die Staatsanwaltschaft Erfurt ist zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Apolda, Arnstadt, Erfurt, Gotha, Sömmerda und Weimar. Sie ist auch landesweite Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung von Korruptionsdelikten.
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