Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal., © Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild
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Gericht: Elternbeirat bei Sägearbeiten unfallversichert

05.12.2023

Ein ehrenamtliches Mitglied des Elternbeirats eines kommunalen Kindergartens ist beim Zuschneiden von Baumscheiben für den Weihnachtsbasar des Kindergartens unfallversichert, auch wenn die Sägearbeiten auf seinem Privatgrundstück stattfinden. Das hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel am Dienstag entschieden (Aktenzeichen B 2 U 10/21 R).

Der Kläger sollte laut BSG im Jahr 2017 als Mitglied des Elternbeirats Baumscheiben für den jährlichen Weihnachtsmarkt des kommunalen Kindergartens zurechtschneiden, die auf einem Basar verkauft werden sollten. Bei den Arbeiten auf dem Privatgrundstück des Mannes geriet dessen linke Hand in die Kreissäge. Er verlor dabei Mittel- und Ringfinger.

Anders als die beklagte Unfallkasse Thüringen sowie das Sozialgericht Gotha und das Landessozialgericht Thüringen als Vorinstanzen erkannte das BSG das Ereignis nun als Arbeitsunfall an. Der Kläger sei zum Zeitpunkt des Unfalls als Mitglied des Elternbeirats innerhalb der gesetzlichen Aufgabenkreise der Gemeinde als Trägerin des Kindergartens und des Elternbeirats ehrenamtlich tätig gewesen, begründete der 2. Senat seine Entscheidung. Kindergarten und Elternbeirat hätten ihm zudem die Sägearbeiten konkret übertragen. Fehlende Einwirkungsmöglichkeiten auf dem Privatgrundstück des Klägers seien insoweit ohne Belang. «Der Versicherungsschutz erstreckt sich ohne zeitliche oder räumliche Begrenzung auf ehrenamtliche Tätigkeiten «für» die Einrichtung», erklärte das BSG.

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