Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen., © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
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Gericht: 2G-Regel gilt weiter im Textileinzelhandel

06.01.2022

Der Besuch von Boutiquen und anderen Bekleidungsgeschäften bleibt in Thüringen weiterhin nur geimpften und genesenen Menschen vorbehalten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte die geltende 2G-Regel für den Textileinzelhandel, wie eine Sprecherin am Donnerstag in Weimar mitteilte. Der Passus in der Thüringer Corona-Verordnung vom 23. Dezember habe damit vorerst Bestand. Der Beschluss ist nach OVG-Angaben unanfechtbar.

Gegen die 2G-Vorschrift habe ein bundesweit agierendes Unternehmen geklagt, das Filialen auch in Thüringen unterhält. Dessen Eilantrag sei von den Richtern abgelehnt worden. Hintergrund ist, dass in einigen anderen Bundesländern, darunter Niedersachsen, die 2G-Regel im Textileinzelhandel aufgehoben wurde. FDP und AfD in Thüringen hatten für eine Aufhebung auch in Thüringen plädiert.

Die Entscheidung in Niedersachsen passe nicht auf die Thüringer Rechtslage, erklärte das Thüringer OVG. Grund sei das deutlich stärkere Infektionsgeschehen in Thüringen sowie «der plausible Ansatz des Thüringer Verordnungsgebers, in dieser dramatischen Situation infektionsübertragende Kontakte insbesondere stärker gefährdeter Personengruppen grundsätzlich zu unterbinden», begründeten die Richter die Ablehnung des Eilantrags. Das gelte umso mehr für die Omikron-Virusvariante.

Die Frage nach Gleichbehandlung, die das Unternehmen mit seiner Klage aufgeworfen habe, soll nach Angaben des Gerichts im Hauptverfahren geklärt werden.

© dpa-infocom, dpa:220106-99-614133/3

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