Geldstrafe nicht gezahlt: 1400 Haftanordnungen in Thüringen
In Thüringen sind im vergangenen Jahr rund 1400 Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt worden. Das geht aus Zahlen des Justizministeriums hervor. Sie wurden wegen nicht gezahlter Strafgelder angeordnet. 2021 habe es im Freistaat etwa 1500 Ersatzfreiheitsstrafen gegeben. Das waren ähnlich viele wie in dem Vor-Corona-Jahr 2019, hieß es aus dem Ministerium.
Thüringen hatte während der Corona-Pandemie Ersatzfreiheitsstrafen teils ausgesetzt. Um die Corona-Lage in den Gefängnissen nicht zu verschärfen, wurden diese Strafen unterhalb von 90 Tagessätzen nicht vollstreckt. Im Jahr 2020 wurden daher nur rund 900 Ersatzfreiheitsstrafen angeordnet.
Zu einer Ersatzfreiheitsstrafe kommt es in der Regel, wenn Verurteilte eine Geldstrafe nicht bezahlen können oder wollen. Die Dauer der Inhaftierung richtet sich dabei nach den Tagessätzen der Geldstrafe, zu der die Betroffenen verurteilt worden sind. Häufig geht es dabei um Kleinkriminalität. Die Höhe des Tagessatzes orientiert sich grundsätzlich am Einkommen des Beschuldigten.
Das System der Ersatzfreiheitsstrafe ist umstritten. Kritiker sehen darin vor allem arme Menschen benachteiligt. Das Bundesjustizministerium sieht im Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Regel keinen Beitrag zur Resozialisierung der Betroffenen. Die Bundesregierung verabschiedete daher im Dezember 2022 einen Gesetzentwurf, der die Haftdauer bei nicht bezahlter Geldstrafe halbieren soll. Demnach soll künftig ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe nicht mehr einem, sondern zwei Tagessätzen entsprechen.
Erlaubt werden soll künftig auch eine zweckgebundene Übermittlung personenbezogener Daten an private Träger der Straffälligenhilfe. Deren Sozialarbeiter könnten Verurteilten dann Möglichkeiten aufzeigen, die Geldstrafe in Ratenzahlungen zu tilgen oder durch gemeinnützige Arbeit abzuleisten.
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