Ein Schild mit der Aufschrift «Geflügelpest Schutzzone»., © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
  • Nachrichten

Geflügelpest im Landkreis Gotha nachgewiesen

13.12.2022

Die Geflügelpest breitet sich in Thüringen weiter aus. Nach ersten Nachweisen im Weimarer Land und Jena ist das Virus nun im Landkreis Gotha festgestellt worden, wie der Landkreis am Dienstag mitteilte. Es sei ein Zuchtbestand mit einer geringen Zahl an Enten und Hühnern betroffen.

Nach einer Rassegeflügelausstellung in Sachsen hätten sich erste Hinweise auf eine Infektion der Tiere ergeben, hieß es weiter. Das Veterinäramt habe bei einer anschließenden Untersuchung das H5N1-Virus nachgewiesen. Nach Angaben einer Sprecherin des Landkreises müssen die betroffenen Tiere nun getötet werden. In zwei Geflügelhaltungen in unmittelbarer Nähe seien ebenfalls Proben entnommen worden. Das Ergebnis dieser Tests liege noch nicht vor.

Der Landkreis verschärfte daraufhin die Regeln für Geflügelausstellungen. Sie dürfen nur außerhalb sogenannter Schutz- und Überwachungszonen stattfinden und ausgestellte Vögel müssen zuvor auf das aviäre Influenzavirus untersucht werden. Sollte sich das Virus weiter verbreiten, müssten die Halterinnen und Halter mit weiteren Maßnahmen rechnen, teilte der Landkreis weiter mit. Dazu könne das Verbot der Haltung von Geflügel im Freiland ohne ausreichenden Schutz gehören.

Die Vogelgrippe, oft auch Geflügelpest genannt, kann durch verschiedene sogenannte aviäre Influenzaviren ausgelöst werden. In Deutschland sind bislang nach Angaben des Robert Koch-Instituts keine Erkrankungen beim Menschen mit diesen Viren bekannt geworden. Bei engem Kontakt mit erkrankten oder verendeten Vögeln sowie deren Ausscheidungen könne es aber zur Übertragung vom Tier auf den Menschen kommen. In Vogelbeständen kann es sich leicht ausbreiten - für diese Tiere ist das Virus eine tödliche Gefahr. Zuletzt gab es viele Vogelgrippe-Fälle in Mecklenburg-Vorpommern. Der Berliner Zoo ist derzeit wegen der Vogelgrippe geschlossen.

Links

© dpa-infocom, dpa:221213-99-882442/2

Teilen: