Ein eingesperrtes Huhn schaut durch das Gitter ihres Stalls., © picture alliance / Carsten Rehder/dpa/Symbolbild
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Geflügel rund ums Plothener Teichgebiet muss in den Stall

11.01.2022

Geflügel im Bereich rund um das Plothener Teichgebiet im Saale-Orla-Kreis muss ab sofort in Stall oder Voliere bleiben. Die Maßnahme dient zum Schutz vor der Geflügelpest und betrifft elf Ortschaften. Eine entsprechende Allgemeinverfügung, die am Dienstag erlassen wurde, tritt am Mittwoch in Kraft, wie das Landratsamt mitteilte.

«Der Wasservogelzug ist in vollem Gange und in den kommenden Wochen wird der Wildvogelbesatz in den bereits gut besetzten Rastgebieten, wozu das Plothener Teichgebiet zählt, noch etwas zunehmen», erklärte Amtstierärztin Franziska Hornfeck. Hintergrund ist den Angaben zufolge, dass insbesondere an der norddeutschen Küste seit Mitte Oktober wieder vermehrt tote Wildvögel gefunden werden, bei denen das aviäre Influenzavirus nachgewiesen wurde. Im Dezember habe es auch schon erste Nachweise in Thüringer Geflügelbeständen gegeben.

Konkret von der sogenannten Aufstallungspflicht betroffen sind die Ortschaften Dittersdorf, Pahnstangen, Bucha, Dreba, Knau, Plothen, Pörmitz, Schöndorf, Tausa, Finkenmühle und Volkmannsdorf. Das Geflügel muss entweder in geschlossenen Ställen oder in Volieren beziehungsweise vergleichbaren Vorrichtungen untergebracht werden, die nach oben eine dichte Abdeckung haben und gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sind.

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vorkommt.

© dpa-infocom, dpa:220111-99-667694/2

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