Junge Katzen sind im Tierheim der Stadtwirtschaft untergebracht., © Martin Schutt/dpa/Archivbild
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Gefährliche Stubentiger: Bisher kein «Katzenlockdown»

31.03.2023

Kein «Hausarrest» für Stubentiger: In Thüringen können Katzen weiterhin draußen unterwegs sein, doch Behörden warnen vor den Gefahren für gefährdete Wildtiere. Bisher gebe es im Freistaat keinen Fall von «Katzenhausarrest» wie im baden-württembergischen Walldorf, erklärte ein Sprecher des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. Eine so gravierende Maßnahme würde nur in Betracht kommen, wenn es eine ähnlich prekäre Situation für lokale Vorkommen geschützter Arten gäbe und freilaufende Hauskatzen als wesentliche Gefährdung eingeordnet würden. Das sei derzeit nirgends im Freistaat der Fall. Auch dem Thüringer Umweltministerium ist eine solche Regelung im Freistaat nicht bekannt.

In Teilen der baden-württembergischen Gemeinde Walldorf gilt zum Schutz der vom Aussterben bedrohten Haubenlerchen ab April wieder ein «Hausarrest» für Katzen. Bis Ende August dürfen Katzen dort das Haus prinzipiell nicht verlassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 500 und 50.000 Euro. Letztes Jahr hatte der «Katzen-Lockdown» bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.

Auch das Thüringer Landesamt verweist auf die massiven Schäden, die freilaufende Katzen bei Wildtierpopulationen verursachen können. Betroffen seien nicht nur Vögel, sondern auch Fledermäuse, Bilche wie Siebenschläfer und die Haselmaus oder Reptilien wie die Zauneidechse oder die Schlingnatter, die allesamt auch im Umfeld von Siedlungen vorkämen.

Die meisten Singvogelpopulationen hätten zwar ausgefeilte Vermeidungsstrategien entwickelt und verkrafteten in der Regel selbst beträchtliche Verluste. Bei geschwächten Populationen könnten Katzen aber unter Umständen zum Erlöschen lokaler Vorkommen beitragen. In der «Roten Liste der Reptilien Deutschlands» werde die hohe Anzahl freilaufender Hauskatzen explizit als Gefährdungsursache aufgeführt.

Der Naturschutzverband Nabu verweist grundsätzlich auf die Rolle des Menschen in dieser Entwicklung: «Die größte Bedrohung für die Artenvielfalt ist vor allem die zunehmende Verschlechterung von Lebensräumen durch den Menschen», erklärt Sprecher Jürgen Ehrhardt. Katzen trügen jedoch partiell in menschlichen Siedlungsbereichen und angrenzenden Teilen der Agrarlandschaft zum Rückgang der Vogelpopulation bei.

Um Wildtiere in diesen Bereichen besser zu schützen, sollten Katzenbesitzer darauf achten, ihre Tiere von Mitte Mai bis Mitte Juli in den Morgenstunden nicht im Freien herumlaufen zu lassen, so Erhardt. Ein Glöckchen am Halsband oder auffallend gefärbte breite Halskrausen verhinderten zumindest das Fangen gesunder erwachsener Vögel. Die Kastration oder häufiges Spielen mit der eigenen Katze verringere den Jagdtrieb der Tiere.

Katzen sollten vor allem von naturnahen Gärten ferngehalten werden, sagte der Sprecher des Landesamtes. Nach Empfehlungen der Koordinationsstelle für Amphibien- & Reptilienschutz in der Schweiz, auf die das Landesamt verwies, könnten Gartenbesitzer beliebte Sonnenplätze von Reptilien mit locker verteilten, dornigen Ästen schützen. Zum Schutz der Vogelwelt könnten Gärten so gestaltet oder belassen werden, dass die Jagd für Katzen erschwert werde. Zudem sei das Aufstellen von Vogeltränken oder vom Boden schwer erreichbarer Futterkästen sinnvoll.

Bei Neuanschaffungen sei zu überlegen, ob nicht andere Haustiere eine Alternative seien. Laut Nabu und Landesumweltamt stellen vor allem verwilderte Hauskatzen ein Problem dar. Daher seien auch Programme zur Kastration oder Sterilisation von freilebenden und verwilderten Hauskatzen in Kombination mit einer entsprechenden Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Hauskatzen mit Freigang sinnvoll.

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