Frostgeschädigte Landwirte können EU-Hilfen beantragen
Nach Hilfen des Landes können von Spätfrostschäden im Frühjahr betroffene Thüringer Obst- und Weinbauern nun auch Unterstützung der Europäischen Union zur Abmilderung der finanziellen Verluste erhalten. Beihilfeberechtigt sind Betriebe mit steuerlichem Sitz in Thüringen, die einen frostbedingten Ernteausfall von mehr als 30 Prozent und mindestens 7.500 Euro Schaden nachweisen können, wie das Infrastrukturministerium mitteilte.
Bis zu 40 Prozent der entstandenen Ernteausfälle im jeweiligen Betrieb könnten durch die EU ausgeglichen werden. Anträge auf die EU-Hilfen seien bis zum 8. Januar 2025 beim Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum zu stellen. Die Hilfsgelder sollen bis Ende April 2025 ausgezahlt werden.
In der Nacht vom 22. zum 23. April dieses Jahres hatten Nachtfröste erhebliche Schäden in den Thüringer Obstplantagen und Weinbergen angerichtet. Die Landesregierung hat betroffenen Betriebe, die wegen der Frostschäden in Existenznot geraten sind, bereits einen Ausgleich für einen Teil der Ausfälle gezahlt. Die Zahlungen an 18 Unternehmen summierten sich nach Ministeriumsangaben auf fast zwei Millionen Euro. Davon sei etwa ein Viertel der Schadenssumme ausgeglichen worden.
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