Heike Taubert sitzt im Plenarsaal des Thüringer Landtags., © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
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Frist für Grundsteuererklärung bis Ende Januar verlängert

13.10.2022

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung ist bis zum 31. Januar kommenden Jahres verlängert worden. Darauf haben sich das Bundesfinanzministerium und die Länderessortchefs am Donnerstag in Berlin verständigt, wie das Thüringer Finanzministerium in Erfurt mitteilte. Ursprünglich hätten die Besitzer von Immobilien und Grundstücken die Erklärung bis zum 31. Oktober abgeben sollen.

Bis Donnerstag waren 431.433 Erklärungen in den Thüringer Finanzämtern abgegeben worden, was laut Ministerium einer Quote von 34,8 Prozent entsprach.

«Der jetzige Zeitverlust geht leider zu Lasten der kommunalen Vorbereitung der Grundsteuererhebung ab 2025», bedauerte Finanzministerin Heike Taubert (SPD) der Mitteilung zufolge. Sie appellierte an Eigentümer und deren Steuerberater, ihre Erklärung trotz der Verlängerungsfrist schnellstmöglich abzugeben. Die Grundsteuer sei auch zukünftig als Einnahmequelle zur Finanzierung von Kindergärten, Straßenbau, Kultur und Sportstätten wichtig. Taubert hatte sich noch in der vergangenen Woche gegen eine Fristverlängerung ausgesprochen.

Für die Grundsteuerreform sei es unerlässlich, dass den Finanzämtern frühzeitig eine ausreichende Menge an Erklärungen vorliegt. Nur so könne die Neubewertung von insgesamt 1,25 Millionen Immobilien und Grundstücken in Thüringen zeitgerecht bewerkstelligt werden. Damit sei sichergestellt, dass den Gemeinden genug Zeit bleibe, um die neuen Hebesätze festzulegen und die neuen Grundsteuerbescheide rechtzeitig zu versenden.

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