Eine Figur der blinden Justitia., © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
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Fretterode-Prozess: Verteidigung will nur minimale Strafe

07.09.2022

Die Verteidiger der beiden Angeklagten im Prozess um den Angriff auf zwei Journalisten aus Niedersachsen haben Freisprüche für ihre Mandanten in nahezu allen Anklagepunkten gefordert. Lediglich für eine Sachbeschädigung solle der jüngere Angeklagte zu 200 Arbeitsstunden verurteilt werden, sagte dessen Anwalt am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Mühlhausen.

Im Kern wiederholten die Verteidiger die Version des Übergriffs, wie die Angeklagten sie schon am Beginn des Prozesses geschildert hatten. Danach sollen die Journalisten die 23 und 28 Jahre alten Angeklagten angegriffen und diese sich nur verteidigt haben.

Bei dem Übergriff im April 2018 in der Region Fretterode in Nordthüringen waren zwei Journalisten aus Göttingen schwer verletzt worden.

Nach Überzeugung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage allerdings haben die beiden Angeklagten die Journalisten attackiert - ohne zuvor von ihnen angegriffen worden zu sein. Zeugen in dem Prozess hatten diese Version des Geschehens durch ihre Aussagen gestützt. Die Staatsanwaltschaft fordert für den jüngeren der beiden Angeklagten eine Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Für den älteren der beiden Angeklagten plädierte der zuständige Staatsanwalt auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Beide Angeklagte werden der rechten Szene zugeordnet.

Die Nebenklage hatte in ihrem Plädoyer keine konkrete Strafforderung für die Angeklagten erhoben, sondern erklärt, das Gericht müsse sich bewusst sein, dass von seinem Urteil in dem Fall eine große Signalwirkung zur Bedeutung der Pressefreiheit in Deutschland ausgehen werde. Nach dem Plädoyer der Verteidigung sprachen die Nebenklage-Anwälte davon, die Vertreter der Angeklagten versuchten, «zu leugnen, zu verharmlosen und eine Täter-Opfer-Umkehr zu betreiben».

© dpa-infocom, dpa:220907-99-667406/3

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