Freispruch im Brandstiftungsprozess am Neutorturm
Täter bleibt unklar
Der Brand am Neutorturm in Arnstadt bleibt unaufgeklärt. Im Prozess gegen einen 24-jährigen Angeklagten konnte die Schuld nicht eindeutig bewiesen werden. „In dubio pro reo – Im Zweifel für den Angeklagten“, begründete der Richter heute sein Urteil.
Widersprüche und fehlende Beweise
Die Beweisführung gestaltete sich schwierig. Zeugen, die aus derselben Clique wie der Angeklagte stammen und in der Aprilnacht gemeinsam durch Arnstadt gezogen waren, widersprachen sich mehrfach oder konnten sich nicht genau erinnern. Auch technische Beweise wie DNA-Analysen und Fingerabdrücke führten zu keinem klaren Ergebnis. Der Richter ließ durchblicken, dass zwar feststeht, dass der Brand durch einen der Männer aus der Gruppe verursacht wurde – wer genau dafür verantwortlich ist, bleibt jedoch ein Rätsel. „Ausermittelt“, hieß es beim Verlassen des Gerichtssaals.
So sah der Neutorturm nach dem Brand im April aus:
Ein Freispruch mit bitterem Beigeschmack
Für viele Menschen in Arnstadt dürfte der Freispruch im Brandstiftungsfall wie Hohn klingen. Der Neutorturm, ein historisches Wahrzeichen der Stadt, wurde durch die Tat schwer beschädigt. Der Fall bleibt ein Beispiel dafür, wie schwer es sein kann, die Verantwortlichen für solche Taten juristisch zur Rechenschaft zu ziehen, wenn eindeutige Beweise fehlen.
Aktuell befindet sich ein provisorischen Dach auf dem Neutorturm. Die historische Dachhaube war bei dem Brand im April komplett zerstört worden - Schaden 500.000 €.
Strafen für andere Delikte
Trotz des Freispruchs in der Brandstiftungssache gab es Strafen für andere Vergehen der beiden Angeklagten, die der rechtsextremen Szene zugeordnet werden. Der jüngere der beiden, 24 Jahre alt, wurde zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ihm wurden rechtsradikale Schmierereien am Bahnhof sowie Sachbeschädigung und Körperverletzung zur Last gelegt.
Der ältere Angeklagte, bereits mehrfach vorbestraft, erhielt eine härtere Strafe: ein Jahr Haft. Verurteilt wurde er unter anderem wegen des Missbrauchs von Brandmeldern und des Verwendens verfassungswidriger Symbole. Seine Vorstrafen, insbesondere wegen Volksverhetzung und wiederholten Verstößen gegen das Verbot solcher Symbole, führten zu der höheren Strafe.