Romy Arnold, Projektleiterin des Mobit e.V, bei einer Veranstaltung., © Martin Schutt/dpa/Archivbild
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Fehlende Bundesgelder: Demokratieverein Mobit vor Problemen

13.12.2023

Weil der Bundestag im zu Ende gehenden Jahr keinen Etat für 2024 mehr verabschieden wird, stehen die Thüringer Demokratieberater von Mobit vor finanziellen Schwierigkeiten. Um die Gehälter der Beschäftigten ab dem 1. Januar weiter zahlen zu können, müsse der Trägerverein seine Rücklagen nutzen, sagte die Leiterin des Projekts, Romy Arnold, der Deutschen Presse-Agentur. «Damit schaffen wir es voraussichtlich bis Mitte März.» Selbst wenn es in den nächsten Wochen einen Bundeshaushalt geben sollte, geht Mobit davon aus, dass die Rücklagen dann nicht wieder aufgefüllt werden können.

«Das ist alles ein riesiger Kraftakt für uns», sagte Arnold. Dabei sei die Lage von Mobit noch vergleichsweise komfortabel. Sie kenne andere, kleinere Demokratieprojekte, die kaum nennenswerte Rücklagen hätten und deshalb nun eigentlich abgewickelt werden müssten.

Mobit berät neben zivilgesellschaftlichen Initiativen auch Verwaltungen in Thüringen und die Landes-Polizei zum Umgang mit Rechtsextremismus. Nach Angaben Arnolds sind bei Mobit dafür derzeit zehn Männer und Frauen beschäftigt. Das Projekt verfügt über einen Jahresetat von etwa 750.000 Euro. Über eine staatliche Förderung stellt der Bund ungefähr 75 Prozent dieser Summe zur Verfügung, etwa ein Viertel das Land Thüringen.

Arnold sagte, weil es noch keinen Bundeshaushalt für 2024 gebe und das für die Bundesgelder verantwortliche Bundesfamilienministerium bislang keinen sogenannten vorzeitigen Maßnahmebeginn bewilligt habe, gebe es aktuell keine Aussicht auf Zahlungen des Bundes an Mobit ab dem 1. Januar 2024 - auch nicht rückwirkend.

Üblicherweise bekommen in Deutschland Projekte nur dann staatliches Fördergeld, nachdem sie einen entsprechenden Fördermittelbescheid erhalten haben. Beginnt die Projektarbeit früher, verwirkt der Projektträger zumindest teilweise seinen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Die Fördermittelbescheide wiederum können die Träger aber erst dann bekommen, wenn das entsprechende Förderprogramm auch ausfinanziert ist.

Da es jedoch infolge des Bundesverfassungsgerichturteils zur bisherigen Haushaltspolitik der Ampel-Koalition in Berlin keinen Bundeshaushalt für das nächste Jahr gibt, sind die entsprechenden Förderprogramme derzeit nicht gedeckt und gestoppt. Von diesem Grundsatz des Förderrechts kann meist nur dann abgewichen werden, wenn der Fördermittelgeber den potenziellen Fördermittelempfängern einen sogenannten vorzeitigen Maßnahmebeginn bewilligt. Sie können dann mit ihrer Arbeit beginnen und dennoch die volle Fördersumme - teilweise rückwirkend - erhalten.

Arnold sagte, die Rücklagen, auf die Mobit nun zugreifen müsse, seien eigentlich für den wahrscheinlichen Fall gedacht gewesen, dass es Ende 2024 nach der Thüringer Landtagswahl im Freistaat zu einer langwierigen Regierungsbildung kommen wird.

© dpa-infocom, dpa:231213-99-276969/2

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