Fehlen wegen Bauernprotest nicht als Schwänzen werten
Schaffen es Schülerinnen und Schüler am Montag wegen der zu Protestaktionen erwarteten Verkehrseinschränkungen nicht in den Unterricht, soll das nicht als Schwänzen gewertet werden. «Sollten einzelne Schülerinnen und Schüler aufgrund lagebedingter Verkehrsbehinderungen nicht zum Unterricht erscheinen, ist dies nicht als ein unentschuldigtes Fehlen einzuordnen», teilte das Bildungsministerium mit.
Zwar bestehe grundsätzlich Schulpflicht, hieß es. Die vor allem von Landwirten geplanten Traktoren-Demonstrationen und auch die Hochwassersituation könnten jedoch zu Einschränkungen in der Schülerbeförderung führen, räumte das Ministerium ein. Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern sollten sich über die lokale Lage informieren und gegebenenfalls auch Hinweise der Schulleitungen beachten. Diese könnten in Absprache mit den Staatlichen Schulämtern lagebedingte Entscheidungen treffen.
Am Montag beginnt nach den Weihnachtsferien wieder der Unterricht an Thüringens Schulen. Für diesen Tag haben Landwirte zu Protesten aufgerufen, um gegen Einschränkungen bei Agrarsubventionen zu demonstrieren. Allein in Erfurt werden 900 Traktoren erwartet. Schon am frühen Morgen würden sich die Bauern mit ihren vergleichsweise langsamen Fahrzeugen dazu teils in Konvois auf den Weg in die Landeshauptstadt machen, hatte der Thüringer Bauernverband angekündigt. Daher sei mit erheblichen Behinderungen im Straßenverkehr, aber auch im Nahverkehr Erfurts zu rechnen. Auch für anderen Regionen sind ähnliche Demonstrationen angekündigt.
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