Faustschlag ins Gesicht: Haftstrafe gefordert
Wegen des Todes eines Mannes in Geraberg hat die Staatsanwaltschaft für einen 51-Jährigen eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert. Die Anklagebehörde plädierte am Donnerstag vor dem Landgericht Erfurt auf Körperverletzung mit Todesfolge. Der Angeklagte soll im Januar 2019 in Geraberg einen Tankstellenkunden einen Faustschlag ins Gesicht verpasst haben. Dadurch stürzte das Opfer, schlug mit dem Kopf auf und starb Tage später im Krankenhaus.
Das Opfer habe laut Anklage einer Mitarbeiterin der Tankstelle beiseite stehen wollen, die sich von dem Angeklagten belästigt fühlte, hieß es. Die Staatsanwaltschaft sah aufgrund einer bipolaren Störung des Angeklagten aber nur eine eingeschränkte Schuldfähigkeit.
Die Verteidigung beantragte eine zweijährige Bewährungsstrafe. Sie verwies auf die Vergangenheit, des Angeklagten. Dieser habe in der DDR lange Zeit in Kinderheimen und im Jugendwerkhof verbracht und dort Grausames erlebt. Er ertrage es nicht, angefasst zu werden. Zudem sei der Angeklagte reuig und habe den Faustschlag eingestanden. Das Urteil wird am kommenden Dienstag erwartet.
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