Ex-Geschäftsführer von AWO-Tochterfirma wohl chancenlos
Das Thüringer Oberlandesgericht sieht keine großen Erfolgschancen für die Klage des Ex-Geschäftsführers einer AWO-Tochterfirma gegen seine Entlassung. Der dritte Senat habe signalisiert, dass die Berufung des Klägers voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte, teilte eine Sprecherin am Montag mit. Das Landgericht Erfurt, wo die Klage des Mannes zuvor abgewiesen worden war, habe die Frage der Vertretungsbefugnis der Beklagten im Prozess «wohl richtig beurteilt». Mit seiner Berufung wendet sich der Kläger gegen die Entscheidung. Er will neben der Unwirksamkeit der Kündigung Vergütungsansprüche durchsetzen.
Im Oktober 2021 war die Klage des ehemaligen Chefs der Arbeiterwohlfahrt-Tochterfirma AJS gGmbH, Michael Hack, gegen seine Entlassung im Jahr 2020 in Erfurt für unzulässig befunden worden. Das Landgericht hatte nicht inhaltlich entschieden, sondern die Klage abgewiesen, weil der Aufsichtsrat der beklagten Partei und nicht deren Geschäftsführung für die Vertretung in dem Rechtsstreit zuständig gewesen sei. Das Verfahren war zuvor vom Arbeitsgericht an das Landgericht verwiesen worden. Begründet wurde das damit, dass es sich bei der Klage eines Geschäftsführers gegen eine GmbH laut Arbeitsgerichtsgesetz um kein typisches Arbeitnehmerverhältnis handele.
Im Jahr 2020 stand die Spitze der AWO-Tochter Alten-, Jugend- und Sozialhilfe (AJS) gGmbH monatelang unter anderem wegen überzogener Gehälter in der Kritik. Der ehemalige Geschäftsführer Hack und seine Co-Geschäftsführer hatten daraufhin um Entbindung von ihren Aufgaben gebeten, die letztlich vollzogen wurde. Hack wurde dann fristlos entlassen.
Am 16. Mai will das Gericht das Urteil in dem Fall sprechen.
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