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Erste ukrainische Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung

02.03.2022

In Thüringens Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl sind die ersten ukrainischen Flüchtlinge untergebracht worden. Dabei handle es sich um einen Familienvater, seine Schwester und seinen Sohn, wie ein Sprecher des Landesverwaltungsamtes am Mittwoch auf Anfrage sagte. Bisher sei noch unklar, wie lange die drei in der Einrichtung bleiben wollen. Es gebe wohl Verwandte in der Rhön. Ukrainische Flüchtlinge müssen sich nicht in der Erstaufnahmeeinrichtung melden, weil auch kein Asylantrag nötig ist. Sie können sich zunächst 90 Tage einfach so in der EU aufhalten. Der Aufenthalt kann dann um weitere 90 Tage verlängert werden.

Um Obdachlosigkeit zu vermeiden, sei es aber durchaus möglich, dass Ukrainer, die beispielsweise in Deutschland sonst keine Kontakte oder Mittel haben, in Suhl untergebracht werden können.

© dpa-infocom, dpa:220302-99-353414/2

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