Ermittlungen gegen Angestellte von Polizeischule eingestellt
Die Vorwürfe wegen angeblich schwerer Verfehlungen von Bediensteten der Polizeischule des Landes bleiben nach Untersuchungen interner Ermittler der Thüringer Polizei und der Staatsanwaltschaft Meiningen ohne strafrechtliche Folgen. Die wegen der Vorwürfe geführten sieben Ermittlungsverfahren seien inzwischen alle eingestellt worden, sagte der Leiter der Ermittlungen, Andy Bergmann, der Deutschen Presse-Agentur in Meiningen.
Die Ermittlungen seien gründlich geführt worden. «Allen Vorwürfen, die damals erhoben worden sind, sind wir vollumfänglich nachgegangen, wir haben alles ausermittelt.»
Verdacht nicht erhärtet
Auch ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Meiningen bestätigte, dass die entsprechenden Verfahren inzwischen eingestellt wurden. Das sei nach Paragraf 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung geschehen, der immer dann zur Anwendung komme, wenn sich im Ergebnis von Ermittlungen der ursprünglich bestehende Anfangsverdacht nicht erhärtet habe, hieß es.
2023 waren schwere Anschuldigungen gegen Ausbilder der Polizeischule und mindestens einen ehemaligen Polizeianwärter öffentlich geworden. Unter anderem stand der Vorwurf im Raum, in den Jahren zwischen 2017 und 2023 könnten Vorgesetzte Polizeischülerinnen gegen Sex gute Noten gegeben haben. Auch Mobbing-Vorwürfe sowie der Verdacht des sexuellen Missbrauchs waren damals öffentlich geworden und hatten das Image der Schule erheblich beschädigt, die im südthüringischen Meiningen angesiedelt ist.
Ermittler: distanzloses Verhalten aufgefallen
Die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen bedeutet allerdings nicht, dass die internen Ermittler bei ihrer Prüfung der Vorwürfe gar kein fehlerhaftes Verhalten festgestellt hätten. Tatsächlich hätten sie ein in Einzelfällen unprofessionelles und distanzloses Verhalten zwischen Vorgesetzten und Polizeischülern festgestellt, sagte Bergmann. «Trotz der Tatsache, dass die Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Meiningen eingestellt worden, ist nicht alles, was dort passiert ist, richtig.»
Diejenigen, die im Fokus der strafrechtlichen Ermittlungen gestanden hätten, müssten deshalb weiterhin mit disziplinar- oder personalrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Entscheidung darüber, ob es solche Konsequenzen geben werde, liege nun bei den Dienstvorgesetzten der Betroffenen, sagte Bergmann.
Regeln sollen vorbeugen
Der Leiter der Polizeischule, Jürgen Loyen, kündigte an, in den nächsten Monaten ein sogenanntes Compliance-Regelwerk für die Einrichtung erarbeiten zu wollen, in dem detailliert festgeschrieben sein soll, wie sich Vorgesetzte und Polizeischüler dort zu verhalten hätten. Zentral sei dabei, dass es einen von gegenseitigem Respekt geprägten, professionellen Umgang gebe. «Ich erwarte eben nicht das kumpelhafte Du», sagte Loyen.
Eine weitere Schlussfolgerung aus den Vorfällen der Vergangenheit sei, dass auch der Eignungstest für potenzielle Polizeischüler noch einmal überprüft werden solle, sagte Loyen. «Wir müssen viele Prozesse überarbeiten, natürlich gehört da das Eignungs- und Auswahlverfahren mit dazu.»
Auf diese Weise wolle er noch besser als bislang schon dafür sorgen, dass nur solche Menschen überhaupt zu Polizeischülerinnen und - schülern würden, die für diesen Beruf auch charakterlich geeignet seien.
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