Erfurter Bischof: Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben
Der Erfurter Bischof Ulrich Neymeyr hat in seiner Weihnachtspredigt die Existenzberechtigung eines jeden Menschen hervorgehoben. Die derzeitige Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch bewahre zwar noch die Fiktion, das Recht des ungeborenen Menschen auf Leben zu schützen. «Die Wirklichkeit sieht aber anders aus», sagte der katholische Bischof laut vorab verbreiteter Predigt zum Festgottesdienst am ersten Weihnachtstag im Erfurter Dom. Schon ab dem dritten Kind müssten Eltern sich für eine Schwangerschaft rechtfertigen.
Pränatale Diagnostik habe sicher ihre hilfreichen Aspekte. Häufig führe sie aber zur Selektion ungeborener Menschen, denen eine Behinderung diagnostiziert werde, sagte der Bischof. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum assistierten Suizid öffne die Tür, dass schwer pflegebedürftigen Menschen die Existenzberechtigung abgesprochen werde.
«Auch durch die Todesstrafe wird Menschen die Existenzberechtigung abgesprochen», sagte der Bischof. Er sei sehr dankbar, dass Papst Franziskus für die Lehre der katholischen Kirche entschieden habe, dass die Todesstrafe nicht nur abgelehnt, sondern auch weltweit bekämpft werde. «Im Blick auf die Krippe hat jeder Mensch ein Recht zu leben.»
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