Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen., © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
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Entscheidung zu Kartellklage gegen Landesforstanstalt

27.04.2023

Im Prozess um mögliche kartellrechtliche Verstöße bei der Holzvermarktung in Thüringen droht nach Ansicht des Landes ein kostenintensives Verfahren. Der Kläger habe wegen seines Vergütungsmodells ein Interesse an einem aufwendigen Verfahren, sagte der Anwalt des Landes am Donnerstag zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Erfurt.

Ein internationaler Prozessfinanzierer hat das Land wegen des Agierens der Landesforstanstalt sowie anderer Waldbesitzer beim Holzverkauf auf Schadenersatz in Höhe von rund 30 Millionen Euro verklagt. Eine Entscheidung will das Gericht voraussichtlich am 9. Juni fällen.

Nach Angaben von Anwälten des Klägers sieht das Vergütungsmodell eine Orientierung an den Prozesskosten vor. Im Erfolgsfall würden sie gedeckt und zusätzlich verdoppelt. Hinzu kämen fünf Prozent. Gedeckelt sei die Vergütung bei der Hälfte einer möglichen Schadenersatzsumme. Der Vorsitzende Richter warf die Frage auf, ob die Gesellschaft, die für den Prozess gegründet wurde, überhaupt zu der Klage berechtigt sei.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die Holzvermarktung von Thüringenforst über einen längeren Zeitraum - nicht nur für Holz aus dem Staatsforst, sondern auch für private und kommunale Waldbesitzer. Dieses Vorgehen hatte in der Vergangenheit auch das Bundeskartellamt kritisch gesehen.

Der Prozessfinanzierer hatte Sägewerken in Thüringen sowie in anderen Bundesländern Forderungen abgekauft. Ein Verfahren gab dazu unter anderem auch in Baden-Württemberg.

© dpa-infocom, dpa:230427-99-474903/3

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