Entlastungspakete - Was bekommen wir jetzt?
Drei Entlastungspakete hat der Staat beschlossen, viele Fragezeichen sind in unseren Köpfen: Gaspreisbremse, Bürgergeld, Kindergelderhöhung, Strompreisbremse, Einmalzahlungen,...
Wer bekommt jetzt was?
Hier bekommen Sie einen Überblick:
Einmalzahlung / Energiepauschale
Wer? Erwerbstätige, Rentner, Studenten, Fachschüler, Empfänger von Sozialleistungen
Wie viel? 300 Euro für Erwerbstätige und Rentner, 200 Euro für Studenten und Fachschüler. Alle Zahlungen werden jedoch versteuert. Empfänger von Sozialleistungen bekommen ebenfalls 200 Euro.
Wann? Erwerbstätige und Empfänger von Sozialleistungen haben die Energiepauschale bereits erhalten. Rentner bekommen sie am 15. Dezember. Bei Studenten und Fachschülern erfolgt die Auszahlung erst nächstes Jahr, weil noch nicht klar ist, wie die die Pauschale ausgezahlt werden soll.
Heizkostenzuschuss
Wer? Für Wohngeldbezieher, Schüler, Auszubildende, Teilnehmer von Aufstiegsfortbildungen und Studenten, die nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuchs gefördert werden. Voraussetzung ist, dass Sie zwischen September und Dezember mindestens einen Monat entsprechende Leistungen bekommen haben.
Wie viel? Der Heizkostenzuschuss beträgt 415 Euro für Alleinlebende und 540 Euro für Paare. Für jede weitere Person gibt's 100 Euro. Schüler, Studenten und Auszubildende erhalten 345 Euro.
Wann? Jedes Bundesland ist selbst für die Auszahlungen verantwortlich, diese sollen aber überall bis Ende dieses Jahres bezahlt werden.
Bürgergeld
Wer? Hartz-IV-Empfänger.
Wie viel? Das Bürgergeld ersetzt das bisherige Hartz IV. Alleinstehende ohne Kinder bekommen ab nächstem Jahr dann 502 Euro monatlich, eheliche oder nicht-eheliche Partner einer Lebensgemeinschaft 451 Euro und Kinder je nach Alter zwischen 318 und 420 Euro. Außerdem werden weiterhin die Mieten und Nebenkosten übernommen.
Wann? Ab 1. Januar 2023.
Kindergeld
Wer? Kindergeld kann für leibliche Kinder, aber auch Adoptivkinder beantragt werden. Für Stief-, Enkel- und Pflegekinder gibt's Kindergeld, wenn diese mit im Haushalt wohnen.
Wie viel? Die monatlichen Sätze steigen für die ersten drei Kinder auf je 237 Euro. Ab dem vierten Kind liegt der Satz bei 250 Euro pro Kind und Monat.
Wann? Ab 1. Januar 2023.
Kinderzuschlag
Wer? Paare oder Alleinerziehende, deren Einkommen nicht für den Unterhalt der Familie ausreicht. Verdienen müssen sie mindestens 600 Euro brutto (Alleinerziehende) oder 900 Euro brutto (Paare) im Monat.
Wie viel? Kinderzuschlag wird individuell berechnet. Der Höchstsatz ist 250 Euro pro Kind und Monat.
Wann? Ab 1. Januar 2023.
Wohngeld Plus
Wer? Für Mieter, Eigenheimbesitzer und Heimbewohner, welche keine Sozialleistungen beziehen, aber trotzdem einkommensschwach sind. Das entspricht einem Nettohaushaltseinkommen zwischen 1371 (Alleinlebende) und 3484 Euro (Vier-Personen-Haushalt) im Monat, wobei der gesamte Haushalt betrachtet wird.
Wie viel? Die Berechnung des Wohngeldes ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Die Höchstsätze liegen zwischen 312 Euro (Alleinlebende Mietstufe I) und 879 Euro (4 Personen, Mietstufe V) pro Monat. Mit der Reform werden eine dauerhafte Heizkostenkomponente von zwei Euro pro Quadratmeter sowie eine Klimakomponente von 0,40 Euro pro Quadratmeter gezahlt.
Wann? Ab dem 1. Januar 2023.
Home-Office-Pauschale
Wer? Berufstätige im Homeoffice.
Wie viel? Pro Tag im Homeoffice dürfen Sie in der Steuererklärung fünf Euro Werbungskostenabzug geltend machen. Maximal dürfen Sie dabei auf 600 Euro Abzug kommen, das enstpricht 120 Tagen im Homeoffice pro Jahr.
Wann? Wurde jetzt entfristet.
Steuerfreiheit von Rentenbeiträgen
Wer? Alle Beschäftigten, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Wie viel? Rentenbeiträge werden steuerfrei gestellt. Dadurch werden sie komplett vom Bruttoeinkommen abgezogen und verringern das zu versteuernde Einkommen. Beispiel: Single mit 4000 Euro Bruttoeinkommen im Monat bekommt 46,58 Euro mehr Netto pro Monat.
Ab wann? 2023.
Reform der Einkommensteuer
Wer? Alle einkommensteuerpflichtigen Personen.
Wie viel? Die Anhebung des Grundfreibetrags von 10.347 auf 10.632 Euro sowie die Neuberechnung der Grenzsätze senkt die Steuerbelastung für Sie um 0,8 bis 2,0 Prozent je nach Höhe Ihres Einkommens und Ihrer Steuerklasse.
Wann? Ab 2023.
Erhöhung Midi-Job-Grenze
Wer? Beschäftigte im Übergangsbereich („Midi-Jobs“) mit einem Einkommen zwischen 520 und 2000 Euro pro Monat.
Wie viel? Hängt vom genauen Bruttoeinkommen, der Steuerklasse, dem Bundesland, Ihrer Krankenkasse und der Anzahl der Kinder ab. Beispiel: Ein Single, der 2000 Euro brutto im Monat verdient, erhält rund 146 Euro mehr Netto.
Wann? Ab 1. Januar 2023.
Co2-Steuer-Verschiebung
Wer? Alle.
Wie viel? Die geplante Erhöhung von 5 Euro pro Tonne wird verschoben. Damit verringern sich Kosten für Heizen, Benzin und anderen Produkte, bei deren Herstellung Co2-Emissionen entstehen.
Wann? Co2-Preis wird erst 2024 auf 35 Euro pro Tonne erhöht.
Erhöhung der Entfernungspauschale
Wer? Alle Pendler.
Wie viel? Entfernungspauschale wird von 35 auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer erhöht.
Wann? 2022 bis 2026.
Abschaffung der EEG-Umlage
Wer? Alle Stromkunden.
Wie viel? Bisher lag die EEG-Umlage bei 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Jetzt wird sie über den Bundeshaushalt finanziert.
Wann? Seit 1. Juli 2022.
Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages
Wer? Alle Beschäftigten und Selbstständigen, die eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Wie viel? Pro Jahr steigt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag („Werbungskosten“) steigt von 1000 auf 1200 Euro.
Wann? Ab diesem Jahr.
Gaspreisabschlag (Vorschlag)
Wer? Gas- und Fernwärmekunden.
Wie viel? Vorschlag: Der Staat soll für einen Monat die Abschlagszahlungen aller Verbraucher übernehmen. Die Ersparnis hängt also von der persönlichen Gasrechnung ab.
Wann? Dezember 2022.
Strompreisbremse (Vorschlag)
Wer? Stromverbraucher.
Wie viel und wann? Die Strompreisbremse wurde jetzt angekündigt, aber es gibt keine konkreten Umsetzungspläne. Genaue Ersparnisse sind aktuell schwer vorherzusagen und für jeden Haushalt individuell, könnten aber mehrere hundert Euro pro Jahr betragen.
Gaspreisbremse (Vorschlag)
Wer? Gas- und Fernwärmekunden.
Wie viel? Die Gaskommission schlägt einen Gaspreisdeckel von 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Verbrauchs vor, der der Abschlagszahlung im September zugrunde lag. Bei Fernwärmekunden soll der Deckel bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde liegen. Haushalte könnten damit 308 (Single, 5000 KWh/Jahr) und 1232 Euro (Familie, 20.000 KWh/Jahr) sparen.
Wann? März 2023.