Ein Mann trägt eine elektronische Fußfessel., © Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild
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Elektronische Fußfessel für Straftäter nur selten im Einsatz

06.02.2022

In Thüringen sind binnen zehn Jahren insgesamt 20 verurteilte Straftäter nach der Haftentlassung mit einer elektronischen Fußfessel überwacht worden. Das Landesjustizministerium nannte diese Zahl auf Anfrage für den Zeitraum von 2011 bis 2020. Im gleichen Zeitraum wurden von den Gerichten jährlich jeweils zwischen rund 2300 und 3000 Freiheitsstrafen mit und ohne Bewährung verhängt. Das Tragen der Fußfessel ordneten Gerichte fast ausschließlich bei Sexualstraftätern an.

Die Überwachung mit der Fußfessel kommt laut Ministerium in Frage, wenn von den Haftentlassenen die Gefahr bestimmter weiterer schwerer Straftaten ausgeht. Sie müssen zuvor eine mindestens dreijährige Gefängnisstrafe vollständig abgebüßt haben. Auch für psychisch kranke oder drogenabhängige Straftäter, die im sogenannten Maßregelvollzug untergebracht waren, kann nach ihrer Entlassung die Fußfessel angeordnet werden.

Mit dem Gerät können die Haftentlassenen über GPS oder Funkzellen geortet werden, die Fessel speichert und sendet die Aufenthaltsdaten. Die Daten laufen bei der gemeinsamen Überwachungsstelle der Bundesländer ein, die ihren Sitz im hessischen Weiterstadt hat.

Bei Verstößen gegen die Weisung zum Tragen der Fessel und davon ausgehende mögliche Gefahren werden die Landesbehörden von der Überwachungsstelle informiert, in Thüringen geht die Information an die Landeseinsatzzentrale der Polizei. Dem Staatsvertrag über die gemeinsame Überwachungsstelle der Länder war Thüringen per Landtagsbeschluss vor zehn Jahren beigetreten.

© dpa-infocom, dpa:220206-99-997167/2

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