11.500 Einsprüche zur Grundsteuer bei Thüringer Finanzämtern
Fast 11.500 Einsprüche gegen Bescheide zur Grundsteuer sind bisher in den Thüringer Finanzämtern eingegangen. Die meisten Einsprüche richteten sich gegen die Höhe der Bodenrichtwerte, wie das Finanzministerium am Freitag mitteilte. Diese hätten jedoch keine Aussicht auf Erfolg, betonte Finanzministerin Heike Taubert (SPD). «Die Werte werden von den Gutachterausschüssen der Katasterverwaltung festgesetzt und müssen von den Finanzämtern zwingend als Berechnungsgrundlage übernommen werden.» Grundstückseigentümer, die erfahren wollen, wie sich die Bodenrichtwerte ergeben, müssten sich an die zuständige Katasterverwaltung wenden, sagte die Ministerin.
Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anfragen oder Einsprüche zur Grundsteuer schnell bearbeiten können, sei es wichtig, immer das 17-stellige Aktenzeichen des Grundstücks mit anzugeben, hieß es aus dem Finanzministerium. Durch fehlende Angaben zu Grundstück und Absender werde die Arbeit in den Ämtern erschwert. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am 31. Januar.
© dpa-infocom, dpa:230120-99-293531/2