Ein Polizeibeamter zeigt bei einer Presseveranstaltung eine Bodycam für die Polizei., © Paul Zinken/dpa/Symbolbild
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Einsatz von Bodycams bei Polizei: Erste Eckpunkte vereinbart

21.01.2022

Die Voraussetzungen für den Einsatz von Bodycams bei der Thüringer Polizei sollen nach ersten Plänen noch vor der Sommerpause per Gesetzesänderung festgeschrieben werden. Darauf verständigten sich die innenpolitischen Sprecher der Fraktionen von Linke, SPD, Grünen und CDU-Opposition am Freitag, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen übereinstimmend erfuhr.

Bodycams sind Kameras, die Einsatzkräfte - etwa von der Polizei oder der Feuerwehr - am Körper tragen, um zum Beispiel bei Angriffen gegen sie Aufnahmen zur Beweissicherung machen zu können. «Wir sind nun das letzte Bundesland, das den Einsatz von Bodycams ermöglicht», sagte der CDU-Innenpolitiker Raymond Walk nach dem Treffen. Vor allem die CDU hatte sich für das Thema eingesetzt und bereits in der Vergangenheit einen Entwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes in den Landtag eingebracht.

Im Zuge der Haushaltsverhandlungen hatten sich Linke, SPD, Grüne und CDU darauf verständigt, rund 600.000 Euro für die Einführung von Bodycams einzuplanen - allerdings mit einem Sperrvermerk. Demnach müsste der Innenausschuss die Gelder freigeben, bevor sie das Innenministerium nutzen kann. Zuvor steht aber ohnehin noch ein Beschluss des Thüringer Landtags für den Haushalt 2022 aus.

Nun sprachen die Fachpolitiker über einige Modalitäten für den Einsatz von Bodycams: Laut Walk einigte man sich darauf, dass nicht nur Bild-, sondern auch Tonaufnahmen ermöglicht werden sollen. Außerdem soll die Polizei auch die sogenannte Prerecording-Funktion nutzen können. Dabei wird kontinuierlich ein vorher festgelegter Zeitabschnitt von einigen Sekunden oder Minuten aufgezeichnet und immer wieder überschrieben. Erst bei einer aktivierten Aufnahme wird auch dieser Zeitabschnitt dauerhaft gespeichert.

Die Grünen-Innenpolitikerin Madeleine Henfling betonte, dass vor allem zunächst Prüfaufträge vereinbart worden seien. Die genaue Ausgestaltung des Einsatzes von Bodycams unterliege noch einem Verhandlungsprozess zwischen den Fraktionen. So sei der Zeitabschnitt eines mögliche Prerecordings noch unklar. Außerdem sei sie dafür, dass nicht nur der Polizist oder die Polizistin über das Aktivieren einer Aufnahme entscheidet, sondern auch die Person gegenüber dies verlangen kann.

Laut Walk und Henfling soll der Einsatz von Bodycams in Wohnungen nicht ermöglicht werden. Die CDU-Fraktion hatte sich dafür ausgesprochen. Bei diesem Punkt habe man aber keine Einigung erzielt.

Linke-Fraktionschef Steffen Dittes sagte, Bodycams seien aufgrund mehrerer Modellprojekte ohnehin schon im Einsatz. Nun gehe es darum, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen. Viele Fragen seien noch offen. So sei etwa noch zu prüfen, ob die Bodycams in bestimmten Situationen selbst auslösen könnten. Laut Dittes ist dies zum Beispiel denkbar, wenn ein Polizist seine Schusswaffe, einen Schlagstock oder Reizstoff einsetze.

© dpa-infocom, dpa:220121-99-798465/4

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