Eine Strafe im Thüringer «Jungsturm»-Prozess aufgehoben
Das Landgericht Gera muss erneut über die Strafe eines von vier Verurteilten im Thüringer «Jungsturm»-Verfahren entscheiden. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe das Urteil zwar bestätigt, die verhängte Bewährungsstrafe in Höhe von zwei Jahren für den 22-Jährigen jedoch aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen, teilte das Landgericht Gera am Freitag mit.
Das Landgericht hatte die Gruppierung namens «Jungsturm» aus dem Umfeld des Fußballclubs Rot-Weiß Erfurt im Februar 2021 als kriminelle Vereinigung eingestuft. Was die Mitglieder verbinde, sei ihre Faszination für Gewalt und ihre rechtsextreme Gesinnung, hatte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung gesagt.
Die zuständige Staatsschutzkammer in Gera hatte es als erwiesen angesehen, dass sich die vier Männer zu Schlägereien mit anderen Hooligan-Gruppen trafen und Fans des FC Carl Zeiss Jena überfielen. Jena-Fans gelten als politisch eher links eingestellt.
Nach Auffassung des Revisionsgerichts waren demnach wesentliche Strafzumessungsregeln des Jugendstrafrechts für den zur Tatzeit 18-Jährigen außer Acht gelassen und sich vorwiegend am Erwachsenenstrafrecht orientiert worden. Die Revision sei vom BGH bereits im Februar zurückgewiesen worden. Neue Verhandlungstermine stünden noch nicht fest.
Im Revisionsverfahren eines 29-Jährigen hat der BGH auf eine Änderung des Schuldspruchs in einem Fall der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung erkannt. Die verhängte Haftstrafe von zweieinhalb Jahren wurde jedoch bestätigt. Die Urteile gegen zwei weitere Verurteilte (30 und 27) in dem Verfahren waren bereits im Januar vom BGH bestätigt und damit rechtskräftig geworden.
Die Männer wurden wegen ihrer Mitgliedschaft beim «Jungsturm» sowie gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch verurteilt. Die Verteidiger aller vier Verurteilten legten Rechtsmittel ein.
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