• Nachrichten

Eigentümer von Grundbesitz müssen doppelt antworten

09.05.2022

Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz und Wohnraum müssen in diesem Jahr bei gleich zwei voneinander unabhängigen Befragungen antworten. Zum einen müssen sie im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform Auskunft zu ihren Grundstücken und Wohngebäuden geben, wie das Finanzministerium am Montag mitteilte. Außerdem müssen sie auch auf Fragen zum Zensus antworten, die vom Landesamt für Statistik kommen. Dabei werden teilweise dieselben Merkmale abgefragt. Wie es hieß, können die Befragungen aus Datenschutzgründen nicht zusammengelegt werden.

Eine Verbindung zwischen der Grundsteuer-Feststellungserklärung für das Finanzamt und der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus gibt es nicht. Die erhobenen Daten der Gebäude- und Wohnungszählung werden ausschließlich für die Belange des Zensus 2022 verwendet und zum schnellstmöglichen Zeitpunkt anonymisiert. Sie werden der Mitteilung nach nicht für die Kontrolle der bei der Grundsteuer gemachten Angaben verwendet.

Kritik an der Regelung kam von der CDU im Landtag. «Statt einfache Wege zu suchen, solche Belastungen zu reduzieren, werden vorgebliche Datenschutzerfordernisse auf dem Rücken der Bürger ausgetragen», sagte deren parlamentarischer Geschäftsführer Andreas Bühl. Die Landesregierung hätte Lösungen für datenschutzrechtliche Hürden finden müssen, «um die Bürger nicht zweimal mit denselben Fragen zu behelligen», kritisierte er.

Links

© dpa-infocom, dpa:220509-99-218342/3

Teilen: