Eigenanteil für Pflege in Einrichtungen deutlich gestiegen
Für die Pflege in einem Heim müssen Thüringerinnen und Thüringer deutlich tiefer in die Tasche greifen als noch vor einem Jahr. Zum 1. Juli waren 2248 Euro für einen Platz im ersten Jahr im Heim fällig - und damit 391 Euro mehr als im Vorjahr, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen ergab. Thüringen lag damit noch klar unter dem Bundesdurchschnitt von 2548 Euro. Im Nachbarbundesland Sachsen-Anhalt ist der Pflegeplatz im ersten Jahr aber etwas günstiger - im Schnitt werden dort 1994 Euro fällig. In Sachsen zahlen die Menschen mehr als in Thüringen - den Daten nach im Schnitt 2387 Euro im ersten Jahr im Heim.
Die Belastungen wachsen damit in Thüringen und bundesweit auch mit inzwischen eingeführten Entlastungszuschlägen, die mit der Aufenthaltsdauer steigen, weiter. Mit dem höchsten Zuschlag ab dem vierten Jahr im Heim stiegen die Zuzahlungen nun im Schnitt auf 1520 Euro pro Monat - 154 Euro mehr als zum 1. Juli 2022, wie aus den neuen Daten hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.
Am meisten müssen Pflegeheimbewohner den Daten zufolge in Baden-Württemberg aufbringen, wo im ersten Pflegejahr 2913 Euro monatlich zu zahlen sind.
In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten. Für Heimbewohner kommen dann noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen hinzu. Seit 2022 gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse auch einen Entlastungszuschlag. Den Eigenanteil nur für die reine Pflege drückt das im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent, ab dem vierten Jahr um 70 Prozent. Nach einer Reform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollen die Zuschläge Anfang 2024 erhöht werden.
Für die Auswertung wurden Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Bundesländern ausgewertet. Die Daten beziehen sich auf Bewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5.
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