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DGB: höhere Abgabe für fehlende Behindertenarbeitsplätze

04.05.2022

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert deutlich höhere Abgaben für Unternehmen, die ihrer Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nicht nachkommen. «In Thüringen machen schwerbehinderte Menschen nur 4,4 Prozent aller Beschäftigten aus», erklärte der Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Michael Rudolph, am Mittwoch. Gesetzlich gefordert ist jedoch eine Beschäftigungsquote von 5 Prozent.

Von den 4605 Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern in Thüringen, die diese Quote erfüllen müssten, beschäftigt laut Rudolph knapp jedes vierte Unternehmen (1048) überhaupt keine Schwerbehinderten.

«Insbesondere diejenigen, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, sollten stärker in die Tasche greifen müssen, wenn sie die Barrieren in ihren Köpfen nicht abbauen», forderte er. Deshalb müsse die Ausgleichsabgabe deutlich erhöht werden, die Unternehmen monatlich zahlen müssen, wenn sie die Quote nicht erfüllen.

Bei einer Beschäftigtenquote von drei bis weniger als fünf Prozent sollte die Abgabe von 125 auf 250 Euro und bei zwei bis weniger als drei Prozent von 220 auf 500 Euro im Monat angehoben werden. Liege die Quote bei weniger als zwei Prozent, sollte die Abgabe für die Arbeitgeber nach den Vorstellungen des Gewerkschaftsbundes von 320 auf 750 Euro angehoben werden. Und Betriebe, die trotz Verpflichtung gar keine Menschen mit Behinderungen beschäftigten, solle die Ausgleichsabgabe bei 1300 Euro liegen.

Rudolph verwies auch darauf, dass die Arbeitgeber bei der Ausbildung oder Beschäftigung dieser Zielgruppe auf Unterstützungsangebote zurückgreifen könnten. Konkret nannte er Lohnkostenzuschüsse, die Finanzierung der Ausstattung des Arbeitsplatzes oder die Begleitung durch Fachpersonal im Betrieb.

© dpa-infocom, dpa:220504-99-153452/3

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