DGB: Gesetz hilft kaum gegen Benachteiligung von Frauen
Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack ist für Korrekturen im Entgelttransparenzgesetz, um die Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern schneller zu schließen. «Das Gesetz ist ein zahnloser Tiger. Die Hürden für Gehaltsauskünfte sind zu hoch und es sind keine Sanktionen vorgesehen», sagte Hannack der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht verhandelt am Donnerstag einen Fall, bei dem es um die Benachteiligung einer Frau bei ihrer Bezahlung geht.
Ihr monatlicher Verdienst lag mehrere hundert Euro unter dem ihres männlichen Kollegen mit gleichem Job im Vertrieb einer sächsischen Metallfirma. Ihr Arbeitgeber begründete das damit, dass sie bei ihrer Einstellung schlechter verhandelt habe. Die Klägerin sieht sich wegen ihres Geschlechts diskriminiert.
«Der Benachteiligung von Frauen in Deutschland sind noch immer Tür und Tor geöffnet», sagte DGB-Vize Hannack. Nach dem Transparenzgesetz bestünden Auskunftsrechte zum Gehalt nur in Unternehmen ab 200 Beschäftigten. «Die meisten Unternehmen in Deutschland sind aber kleine und mittlere Unternehmen. Und nur ein Viertel aller Betriebe hat einen Tarifvertrag.»
Hannack setzt auf eine neue Richtlinie der EU voraussichtlich im Sommer, die mehr Transparenz bei der Bezahlung von Frauen auch in Deutschland schaffen könnte. Das würde zwar die gesellschaftlichen Probleme bei der Benachteiligung von Frauen nicht lösen, aber betriebliche Ursachen für eine Ungleichbehandlung bei der Bezahlung verringern.
Der DGB setze sich dafür ein, dass Unternehmen gesetzlich verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie bestimmte Gruppen benachteiligt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrugt die Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern, der so genannte unbereinigte Gender Pay Gap, im vergangenen Jahr 18 Prozent. Frauen erhielten danach 2022 mit durchschnittlich 20,05 Euro einen um 4,31 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer mit 24,36 Euro. 2006 hatte der geschlechterspezifische Verdienstabstand noch 23 Prozent betragen.
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