Denstädt: Gesetz soll Integrationsangebote absichern
Migrationsministerin Doreen Denstädt (Grüne) plädiert dafür, Landesleistungen zur Integration von Zuwanderern als Pflichtaufgabe des Landes gesetzlich zu regeln. Angestrebt werde, noch vor der Landtagswahl Eckpunkte für ein in der nächsten Wahlperiode zu beschließendes Integrations- und Teilhabegesetz zu erarbeiten, teilte das Migrationsministerium am Dienstag mit.
Damit sollen Integrationsangebote finanziell abgesichert werden. Bislang ist die Integrationsförderung eine freiwillige Aufgabe des Landes, das etwa Beratungsangebote für Geflüchtete finanziell unterstützt. Ohne gesetzliche Regelung könnten Gelder für die Integrationsförderung gekürzt oder gänzlich gestrichen werden, erläuterte ein Ministeriumssprecher. In Thüringen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt.
In diesem Jahr stehen nach Ministeriumsangaben unter anderem für die Sozialberatung Geflüchteter 6,5 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können die Kommunen Beratungsstrukturen vor Ort finanzieren. Außerdem werde ein kostenfreies Angebot zum Video- und Audiodolmetschen vom Land mit einer Million Euro unterstützt. Weitere gut 6,5 Millionen Euro seien für Angebote wie Deutschkurse, die psychosoziale Beratung Geflüchteter in der Erstaufnahmestelle Suhl und zur Kofinanzierung vom Bund geförderter Programme veranschlagt.
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