Debatte um Ministerpräsidentenwahl in der Verfassung
Die Fraktionen im Thüringer Parlament sind weiter uneins darüber, ob und wie die Ministerpräsidentenwahl in der Verfassung geändert werden soll. «Als bündnisgrüne Fraktion vertreten wir die Auffassung, dass das Parlament in der Verantwortung ist, hier endlich im Verfassungstext Klarheit zu schaffen», erklärte die Grünen-Abgeordnete Laura Wahl am Freitag nach einer Anhörung von Expertinnen und Experten zur Frage einer möglichen Verfassungsänderung. Ihrer Ansicht nach zeigen die Stellungnahmen der Experten, dass «es keine einheitliche und eindeutige Interpretation der bestehenden Verfassungsnorm gibt».
Die Diskussion über die Ministerpräsidentenwahl in der Thüringer Verfassung ist viele Jahre alt. Während in den meisten Bundesländern die Wahl des Regierungschefs als ein Akt ohne große Überraschungen gilt, gab es in Thüringen immer wieder Streit, Unsicherheiten und Probleme.
Im Kern steht dabei die Frage, ob ein Kandidat, der im dritten Wahlgang alleine antritt, auch mit mehr Nein- als Ja-Stimmen gewählt werden kann. Im dritten Wahlgang ist laut Landesverfassung nur noch eine relative Mehrheit nötig. Bedeutet: Derjenige Kandidat, der die meisten Stimmen bekommt, wird Ministerpräsident. Wenn aber nur ein Kandidat antritt, kann es sein, dass er mehr Nein- als Ja-Stimmen bekommt. Nach Einschätzung einiger Experten wäre dieser Kandidat dann trotzdem gewählt, aber es gibt auch gegensätzliche Stimmen.
Zuletzt wurde diese Frage intensiv diskutiert, als Bodo Ramelow im Jahr 2020 erneut zum Regierungschef gewählt wurde. Mit seinem Bündnis aus Linke, SPD und Grünen hat er im Parlament keine Mehrheit. Somit war es denkbar, dass er im dritten Wahlgang mehr Nein- als Ja-Stimmen erhält. Letztlich sorgten aber Enthaltungen der CDU-Fraktion für Klarheit.
Die Thüringer Linke-Fraktion sieht keinen Bedarf, die Ministerpräsidentenwahl in der Verfassung neu zu regeln. Ein großer Teil der Anzuhörenden habe die bestehende Regelung bestätigt. Die Anhörung habe ergeben, das «eine gute, praktisch sinnvolle und den demokratischen Verfassungsprinzipien in vollem Umfang entsprechende Regelung vorhanden ist», erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der Linke-Fraktion, André Blechschmidt.
Die CDU-Fraktion dagegen dringt auf mehr Klarheit. Der CDU-Abgeordnete Christoph Zippel räumte aber ein, dass sich die Expertinnen und Experten uneins waren, wie das geschehen könne. «Es ist heute unklarer als jemals zuvor, wie das genau aussehen soll», sagte Zippel. Er wies darauf hin, dass man auch darüber nachdenken müsse, was passiere, wenn nach dem dritten Wahlgang kein Ministerpräsident gewählt sei. Andere Verfassungen würden in diesem Fall eine automatische Auflösung des Parlaments vorsehen. «Solche Konsequenzen müssten man mitbedenken», sagte Zippel. Für eine Verfassungsänderung ist in Thüringen eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig.
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