Das ändert sich im Februar 2025
KI-Reform, Bundestag, Einkommen,...
31.01.2025
Der Februar bringt in Deutschland einige wichtige Änderungen, die sowohl den Alltag als auch spezifische Regelungen betreffen. Hier haben wir die wichtigsten Neuerungen für euch zusammengefasst:
Bundestag schrumpft
Durch das neue Wahlrecht wird das Parlament verkleinert – es sind künftig 630 Sitze vorgesehen. Im Gegensatz zu früheren Wahlen entfallen bei der Wahl am 23. Februar die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate. Entscheidend für die Anzahl der Sitze ist nun das Ergebnis der Zweitstimmen einer Partei.
Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen sinkt
Für Besitzer von Solaranlagen gibt es eine kleine Änderung: Die Vergütung für Solarstrom, der in das Netz eingespeist wird, wird künftig alle sechs Monate um ein Prozent reduziert. Die nächste Senkung tritt am 1. Februar in Kraft. Betreiber von Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Februar 2025 in Betrieb genommen werden, erhalten daher weniger für den eingespeisten Strom.
Höhere Einkommen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder
Eine erfreuliche Nachricht für viele Arbeitnehmer im Februar: Die Beschäftigten der Bundesländer erhalten eine Gehaltserhöhung von 5,5 Prozent. Azubis dürfen sich zusätzlich über eine monatliche Erhöhung von 50 Euro freuen.
KI-Anwendungen werden durch die EU eingeschränkt
Am 2. Februar treten in der Europäischen Union neue Vorschriften für den Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI) in Kraft. Der sogenannte AI Act regelt den Einsatz von KI-Systemen und verbietet bestimmte Anwendungen vollständig. Ziel ist es, die Bürger vor KI zu schützen, die besonders anfällig für Missbrauch sind.
Die Verordnung kategorisiert KI-Anwendungen künftig in vier Risikoklassen. Anbieter müssen je nach Klasse spezifische Sicherheits- und Transparenzanforderungen erfüllen. Besonders betroffen sind Programme, die Menschen anhand von Merkmalen oder Verhaltensweisen bewerten, wie zum Beispiel das Social Scoring in China.
Radikalschnitte an Bäumen und Hecken noch bis Ende Februar erlaubt
Bis Ende Februar ist es noch erlaubt, Hecken, Gebüsche sowie Laub- und Nadelgehölze stark zurückzuschneiden oder vollständig zu entfernen. Ab dem 1. März jedoch verbietet das Bundesnaturschutzgesetzes solche drastischen Schnittmaßnahmen bis zum 30. September, um brütende Vögel und ihre Nester zu schützen.
Wichtig: Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr über gestattet. Dabei sollte jedoch auf eventuell vorhandene Nester geachtet werden, um diese nicht zu beschädigen. Zudem sollte man niemals bei Frost schneiden, da Äste abbrechen und die Struktur von Büschen oder Bäumen beeinträchtigt werden kann.