Das ändert sich im Februar 2024
Hier der Überblick für euch
Weniger Zuzahlungen in der Apotheke
Bisher mussten Verbraucher, wenn die gewünschte Packungsgröße nicht verfügbar war und sie stattdessen mehrere Packungen kauften, für jede Packung eine separate Zuzahlung leisten. Diese Regelung wird nun verbessert: Ab Februar wird die Zuzahlung nur noch einmal fällig, unabhängig davon, ob man beispielsweise 100 Tabletten in einer Packung oder in zwei 50er-Packungen kauft.
Änderungen an der Fleischtheke
Ab dem 1. Februar wird beim Kauf von Fleisch an der Fleischtheke eine erweiterte Herkunftskennzeichnung eingeführt. Diese Kennzeichnung gilt für Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel.
Werbung auf Amazon Prime
Ab dem 5. Februar werden Amazon Prime-Mitglieder, die Filme oder Serien per Streaming anschauen, mit Werbung konfrontiert, sofern sie nicht zusätzlich zu ihren Prime-Gebühren monatlich 2,99 Euro entrichten, um die Werbung zu deaktivieren.
Förderung klimafreundlicher Heizungen
Die Unterstützung für umweltfreundliche Heizsysteme durch die Bundesregierung gewinnt an Dynamik: Ab dem 1. Februar ist es voraussichtlich möglich, sich bei der KfW-Förderbank zu registrieren, um ab dem 27. Februar Anträge auf Förderzuschüsse zu stellen.
Einspeisevergütung bei Solaranlagen
Für die Besitzer von Solaranlagen, die ab dem 1. Februar in Betrieb genommen werden, steht eine geringfügige Anpassung bevor. Die Einspeisevergütung wird nach Angaben der Verbraucherzentrale um etwa ein Prozent reduziert, was bedeutet, dass die Betreiber etwas weniger Vergütung erhalten, wenn sie ihren erzeugten Strom ins Netz einspeisen.