Covid-Impfpflicht in Einrichtungen ohne sofortige Sanktionen
Thüringen will bislang nicht gegen Covid-19 geimpftem Gesundheitspersonal eine Übergangsfrist einräumen, um die Corona-Impfpflicht in diesem Bereich zu erfüllen. Wenn Beschäftigte glaubhaft versichern, sich in absehbarer Zeit vollständig impfen zu lassen, müssen sie ab Mitte März «nicht sofort» mit Sanktionen rechnen, wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte. Zudem soll der neue Corona-Impfstoff des US-Herstellers Novavax, dessen Auslieferung ab 21. Februar erwartet wird, in Thüringen zunächst vorrangig dem Gesundheits- und Pflegepersonal zur Verfügung gestellt werden.
Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz über die Impfpflicht im Gesundheitsbereich müssen die Beschäftigen unter anderem von Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen bis zum 15. März die Corona-Immunisierung nachweisen. Ausnahmen gelten für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Mit der angepeilten Übergangszeit für Ungeimpfte werde den Beschäftigten ausreichend Gelegenheit gegeben, die Impfserie abzuschließen.
Dies ist laut Ministerium unabhängig davon, für welchen Impfstoff sie sich entscheiden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind in den von der Impfpflicht betroffenen Einrichtungen und Unternehmen in Thüringen zwischen 10 und 25 Prozent der Beschäftigten ungeimpft - die Impfquote ist damit deutlich höher als die der Gesamtbevölkerung. Das Ministerium rechnet deshalb derzeit nicht damit, dass ganze Versorgungsstrukturen wegen Nichterfüllung der Impfpflicht lahmgelegt werden dürften.
Es sei aber zu erwarten, «dass dadurch das Gesundheitssystem lokal und zeitlich begrenzt vor Versorgungsproblemen stehen könnte», so das Ministerium. Derzeit würden Vorbereitungen getroffen, um kurzfristig Hilfsstrukturen zu aktivieren. Das könne beispielsweise der Einsatz von Bundeswehrangehörigen in Krankenhäusern mit dezimiertem Personal sein, sagte eine Ministeriumssprecherin der Deutschen Presse-Agentur.
Das Ministerium hatte sich am Mittwoch mit Vertretern von Kommunen, Verbänden der Gesundheits- und Pflegebranche und Krankenkassen über die Umsetzung der Impfpflicht verständigt. Pflegeverbände und die Landeskrankenhausgesellschaft fürchten Personalausfälle wegen Beschäftigungsverboten oder Kündigungen durch hartnäckige Impfskeptiker. Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) betonte das Ziel eines möglichst einheitlichen Vorgehens der Bundesländer bei der Umsetzung der Impfpflicht. Thüringen sei nicht allein mit dieser Problemlage.
Unter anderem die privaten Pflegeanbieter in Thüringen versprechen sich vom Einsatz des Novavax-Vakzins eine höhere Impfbereitschaft bei ihren Beschäftigten. Das Mittel wurde kürzlich als fünfter Corona-Impfstoff in der EU zugelassen; zwei Dosen werden im Abstand von etwa drei Wochen gespritzt. Es handelt sich um einen Proteinimpfstoff - er basiert also auf einer anderen Technologie als die bisher verfügbaren Corona-Präparate.
In Thüringen waren bis Donnerstag knapp 70 Prozent der Bevölkerung zumindest einmal geimpft, knapp 68 Prozent verfügen über die Grundimmunisierung aus in der Regel zwei Impfungen, gut 45 Prozent haben eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten.
Links
© dpa-infocom, dpa:220127-99-868930/3