Ein Apothekenzeichen ist am Eingang einer Apotheke angebracht., © Oliver Berg/dpa/Symbolbild
  • Nachrichten

Corona-Impfungen nur in den wenigsten Apotheken möglich

07.02.2022

Die allermeisten Thüringer Apotheken steigen zunächst nicht in die Corona-Impfkampagne ein. Kurz vor dem Start für das Impfen in Apotheken am Dienstag (8. Februar) zählte die Landesapothekerkammer lediglich 13 Apotheken, die die notwendige Selbstauskunft für Impfungen eingereicht haben. Ohne diese Angaben etwa zu geeigneten Räumlichkeiten in der Apotheke dürfen keine Schutzimpfungen gegen das Coronavirus angeboten werden, teilte die Kammer der Deutschen Presse-Agentur mit. Landesweit gibt es über 500 Apotheken.

«Das kann sich schon noch steigern. Aber nicht in Dimensionen, wo man von einem flächendeckenden Angebot sprechen kann», sagte der Vorsitzende des Landesapothekenverbands, Stefan Fink. Es scheitere nicht daran, dass sich das Impfen für Apotheken finanziell nicht lohne - vielmehr hätten sie schlichtweg keine personelle Kapazität für die zusätzliche Aufgabe.

Problematisch sei, dass nur Apotheker selbst impfen könnten und nicht etwa auch das pharmazeutische Personal. Im Zuge der Pandemie seien etliche weitere Aufgaben für die Apotheken hinzugekommen, wie etwa das Ausstellen von Impfzertifikaten oder der Betrieb von Teststellen. Gleichzeitig litten die Apotheken seit Jahren unter Personalmangel.

Wie viele der 13 Apotheken zum 8. Februar tatsächlich bereits impfen und wie viel Impfstoff bestellt wurde, kann die Kammer nicht sagen. Es seien aber die notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen worden. Weitere Apothekerinnen und Apotheker besuchten derzeit theoretische Schulungen oder absolvierten die notwendigen Praktika.

In der Selbstauskunft müsse unter anderem eine ärztliche Schulung und geeignete Räume für die Impfungen nachgewiesen werden. Darüber hinaus müssten die Apotheken eine Betriebshaftpflicht-Versicherung vorweisen, die auch mögliche Schäden durch die Impfung abdecke. Apotheken dürfen Impfungen nur anbieten, wenn sie eine solche Selbstauskunft der Landesapothekerkammer vorlegen. Außerdem müssen sie technische Voraussetzungen schaffen, wie etwa eine Anbindung an RKI-Software.

© dpa-infocom, dpa:220207-99-06685/3

Teilen: