Andreas Bühl, Abgeordneter, verfolgt eine Debatte im Plenarsaal des Thüringer Landtags., © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
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CDU will Regeln bei Auswahl von Ministern verschärfen

18.04.2023

Die CDU-Landtagsfraktion will bei der Auswahl von Ministern schärfere Vorgaben. So soll nach einem Gesetzesentwurf der Fraktion nur zum Minister berufen werden können, wer einen Hochschulabschluss oder eine Berufsausbildung beziehungsweise vergleichbare Abschlüsse hat. Das sei wichtig, um wieder Vertrauen in die Politik herzustellen, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Bühl, am Dienstag in Erfurt.

In Thüringen gibt es seit Monaten eine kontroverse Debatte um die Einstellungspraxis von Rot-Rot-Grün. Der Rechnungshof hatte sie bei Staatssekretären und dem Personal im direkten Umfeld der Minister und Ministerinnen massiv kritisiert und von schwerwiegenden Verstößen gesprochen. Einstellungen seien häufig gegen das Prinzip der Bestenauslese und nach Parteibuch erfolgt, hieß es in einem Sondergutachten für die Regierung.

Der CDU-Gesetzentwurf zielt nach deren Angaben allerdings ausdrücklich nicht auf derzeitige Mitglieder des Kabinetts von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke). «Uns geht es um die Zukunft», sagte Bühl. Derzeit gibt es in Thüringen mit Blick auf Schul-, Berufs- oder Studienabschlüsse keine Mindestanforderungen an das Ministeramt.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Minister künftig über einen Master- oder Bachelor-Abschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen müssen. Bei einem Bachelor oder abgeschlossenen Berufsausbildung ist den Plänen nach auch der Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit notwendig. Auch gleichwertige Abschlüsse zu Master- oder Bachelor-Graden sollen anerkannt werden. Konkrete Vorgaben dazu, welche Fächer jemand zum Beispiel studiert haben muss, um Minister werden zu können, will die Union nicht machen.

Bühl und der justizpolitische Sprecher der CDU, Stefan Schard, sagten, der Gesetzesentwurf hänge auch mit der aktuellen Diskussion um die Qualifikationen von Staatssekretären und hohen Mitarbeitern der Landesregierung zusammen. Diese Debatte habe den Scheinwerfer auf die Frage gerichtet, welche Anforderungen an Spitzenpolitker gestellt würden, die die Steuerzahler letztlich finanzierten.

Bildungsvorgaben für den Regierungschef macht der Gesetzesentwurf dagegen nicht. «Der Ministerpräsident ist deshalb außen vorgelassen, weil er vom Landtag gewählt wird», sagte Bühl. Damit wäre es nach den Vorstellungen der Union in der Theorie möglich, dass jemand im Freistaat ohne Schulabschluss Regierungschef wird, aber dann nur noch Minister ernennen darf, die höhere Bildungsabschlüsse erworben haben als er.

Ob der Gesetzesentwurf der oppositionellen CDU eine Merhreit im Parlament findet, ist unklar. Bühl und Schard wollen nun mit den anderen Fraktionen über den Vorschlag sprechen.

Staatskanzleichef Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) lehnte den Gesetzesvorstoß mit Verweis auf eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags ab. Der Landtag als Gesetzgeber sei nicht befugt, Vorgaben zur Auswahl von Ministern anhand von deren persönlicher und fachlicher Eignung zu machen, sagte Hoff der dpa. Ende 2020 war der Wissenschaftliche Dienst zum Ergebnis gekommen, dass ein Gesetz, das dem Bundeskanzler Vorgaben zur Auswahl von Bundesministern machen würde, verfassungswidrig wäre.

Grundsätzliche Zustimmung signalisierte hingegen die FDP-Gruppe im Landtag. Der Vorschlag bringe das Störgefühl vieler Menschen zum Ausdruck, erklärte der Sprecher der FDP im Landtag, Thomas Kemmerich. Immer wieder gelangten Politiker in Spitzenämter, obwohl sie nicht über eine fachlich ausreichende Qualifikation dafür verfügten.

© dpa-infocom, dpa:230418-99-357784/3

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