CDU fordert Rechtsklarheit zur Ministerpräsidentenwahl
Die Thüringer CDU-Fraktion will den Thüringer Verfassungsgerichtshof prüfen lassen, wie eine Passage in der Verfassung zur Ministerpräsidentenwahl auszulegen ist. Dabei geht es um die Frage, ob im dritten Wahlgang ein alleiniger Kandidat nur dann gewählt ist, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält, wie der justizpolitische Sprecher der Thüringer CDU-Fraktion, Stefan Schard, am Donnerstag im Landtag erläuterte.
Die Frage bewegt die Landespolitik in Thüringen schon seit vielen Jahren: Kann jemand zum Regierungschef gewählt werden, auch wenn er im dritten Wahlgang mehr Nein- als Ja-Stimmen erhält? Nach der Thüringer Landesverfassung ist nach zwei erfolglosen Wahlgängen gewählt, «wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält», wie in Artikel 70 geregelt ist.
Schard, der selbst Jurist ist, sagte, er wolle sich nicht ausmalen, sollte die Wahl eines Ministerpräsidenten vom Verfassungsgerichtshof überprüft werden müssen und dieser feststellen, dass sie verfassungswidrig sei. Der FDP-Politiker Robert-Martin Montag gab zu bedenken, dass mit dem Vorstoß womöglich dennoch keine Rechtssicherheit erreicht werde. Er fragte, was passiere, wenn der Verfassungsgerichtshof seine Haltung dazu kundtue und eine Ministerpräsidentenwahl dann aber doch gerichtlich überprüft werden müsse. Offen sei auch, ob die Richterinnen und Richter dann womöglich als befangen gelten müssten.
Die Grünen-Fraktionschefin Astrid Rothe-Beinlich monierte, dass mit dem Vorstoß eine «Vermischung von Legislative und Judikative» vorgesehen sei. Das widerspreche den Vorstellungen ihrer Fraktion zur Gewaltenteilung.
Der AfD-Abgeordnete Torben Braga sagte, seine Fraktion sei der Auffassung, dass das Gesetz im Justizausschuss diskutiert werden sollte. Seiner Meinung nach habe die Mehrheit der Wissenschaftler bereits klargestellt, dass kein Änderungsbedarf bestehe.
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